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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Lüdinghausen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 11.10.2018
- 4 C 76/18 -

Kein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung und Anfechtung des Mietvertrags bei Herstellung und Vermarktung von pornografischen Videoclips

Tätigkeit trat nicht nach außen in Erscheinung

Stellen die Mieter einer Wohnung in dieser pornografische Videoclips her und vermarkten diese, so rechtfertigt dies dann keine fristlose Kündigung oder Anfechtung des Mietvertrags, wenn die Tätigkeit nicht nach außen in Erscheinung tritt. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung im April 2018 eine fristlose Kündigung. Hintergrund dessen war, dass die Mieter in der Wohnung pornografische Videoclips herstellten und vermarkteten. In diesem Zusammenhang urinierte die Mieterin einmalig im Treppenhaus. Zuvor versicherten sich die Mieter aber, dass sich niemand im Treppenhaus befand. Ferner reinigten sie das Treppenhaus nach dem Dreh. Die Vermieterin hielt die Tätigkeit der Mieter mit ihrem katholischen Sittenkodex für unvereinbar und generell für unzulässig. Zudem verwies sie darauf, dass sie mit der katholischen Kirche durch einen Erbbauvertrag gebunden sei und... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 07.03.2016
- 19 OWi - 89 Js 2669/15-258/15 -

Kein grober Verstoß gegen Ge­schwindigkeits­begrenzung bei defektem Tacho

Vorliegen eines fahrlässigen Ge­schwindigkeits­verstoßes

Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchst­geschwindig­keit von 50 km/h um 32 km/h, kann ihm dann kein grober Pflichtverstoß angelastet werden, wenn die Ge­schwindigkeits­über­schreitung maßgeblich auf einen Defekt des Tachos zurückzuführen ist. Gleichwohl ist ihm ein fahrlässiger Ge­schwindigkeits­verstoß vorzuwerfen, der eine Geldbuße rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2015 überschritt ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h. Dies war maßgeblich darauf zurückzuführen, dass der Tacho des Fahrzeugs defekt war. Eine Prüfung beim ADAC ergab, dass der Tacho bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 80 km/h 58 km/h anzeigte. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Autofahrer Einspruch ein.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 30.05.2016
- 19 OWi-89 Js 968/16-92/16 -

Keine Anschnallpflicht bei Befahren eines Kreisverkehrs in Schritt­geschwindig­keit

Geltung des Ausnahmetatbestands des § 21 a Abs. 1 Nr. 3 StVO

Befährt ein Autofahrer einen Kreisverkehr mit Schritt­geschwindig­keit, so muss er sich nicht anschnallen. Denn in diesem Fall greift der Ausnahmetatbestand des § 21 a Abs. 1 Nr. 3 StVO. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Autofahrer von dem Parkplatz eines Restaurants in ein Kreisverkehr hinein, um unmittelbar nach diesem in 5-10 m Entfernung auf einen Parkstreifen zu parken, um eine Apotheke aufzusuchen. Dabei fuhr er mit Schrittgeschwindigkeit und war nicht angeschnallt. Ihm wurde deswegen vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 25.02.2016
- 9 Ds-81 Js 3303/15-174/15 -

Öffentliche Beleidigung des Papsttums sowie der Christenverehrung durch Aufkleber am Pkw begründet Strafbarkeit

Strafbarkeit aufgrund Äußerungen von "Die Papstsau Franz umbringen." sowie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!"

Bringt jemand an seinem Pkw Aufkleber mit den Texten "Die Papstsau Franz umbringen." sowie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!" an, so macht er sich wegen Beschimpfens von Einrichtungen von Religions­gemein­schaften gemäß § 166 Abs. 2 StGB strafbar. Denn die Äußerungen stellen eine Beleidigung des Papsttums sowie der Christenverehrung dar, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein pensionierter Lehrer brachte seit Sommer/Herbst 2014 in einem vierwöchigen Rhythmus verschiedene Beschriftungen an seinem Pkw an. Darunter befanden sich zwei Aufkleber mit dem Inhalt: "Die Papstsau Franz umbringen." sowie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!". Hintergrund dieser Aktion war, dass der aus einem christlichen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 15.06.2015
- 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15 -

Kein Parkverstoß aufgrund Missachtung des Zusatzschildes "Elektrofahrzeuge"

Zusatzschild hat keine Grundlage in dem StVG und der StVO

Ein Autofahrer begeht keine Ordnungswidrigkeit, weil er entgegen dem Zusatzschild "Elektrofahrzeuge" nicht mit einem Elektrofahrzeug auf der Stellfläche parkt. Das Zusatzschild hat keine Grundlage in dem Straßen­verkehrs­gesetz (StVG) und der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2015 stellte ein Autofahrer seinen Pkw auf einem mit dem Zeichen 314 (weißes P auf blauen Grund) gekennzeichneten Parkplatz ab, obwohl dieser durch das Zusatzschild "Elektrofahrzeuge" ausschließlich für Elektrofahrzeuge bestimmt war. Dem Autofahrer wurde aufgrund dessen ein Parkverstoß zur Last gelegt und er sollte ein Bußgeld bezahlen.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 22.09.2014
- 19 OWi-89 Js 1024/14-97/14 -

Gefühlsmäßige Zeiteinschätzung eines Polizeibeamten begründet keine Ordnungswidrigkeit wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes

Weitere Indizien zur Feststellung der verstrichenen Zeit erforderlich

Ein Autofahrer kann dann nicht ein qualifizierter Rotlichtverstoß zur Last gelegt werden, wenn ein Polizeibeamter nur gefühlsmäßig die bereits verstrichene Rotlichtzeit abschätzt. In einem solchen Fall bedarf es weiterer Indizien, anhand derer die verstrichene Rotlichtzeit abgeschätzt werden kann oder sich zumindest abgleichen lässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beging ein Autofahrer im März 2014 einen Rotlichtverstoß. Nachfolgend bestand jedoch Streit darüber, ob dieser als einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß anzusehen war. Zwar hatte ein Polizeibeamter die Ordnungswidrigkeit beobachtet. Er konnte jedoch die bereits verstrichene Rotlichtzeit nur gefühlsmäßig schätzen. Eine Zeitmessung oder sonstige... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 17.02.2014
- 19 OWi-89 Js 86/14-14/14 -

Aufnahme eines Handys zur Ablage an einen anderen Ort zur Vermeidung einer Blendwirkung stellt verbotene Handy-Benutzung dar

Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO rechtfertigt Geldbuße von 50 EUR

Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, weil das Display aufleuchtet und er dadurch geblendet wird, um dann darauf zu schauen und es dann wegzulegen, so verstößt er gegen das Verbot der Handy-Benutzung beim Autofahren (§ 23 Abs. 1a StVO). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer von einem Polizeibeamten dabei beobachtet, wie er während der Fahrt sein Handy in der rechten Hand hielt und mit dem Daumen auf dem Display herumtippte. Gegen den Autofahrer wurde deswegen eine Geldbuße verhängt. Dieser gab jedoch an, dass er sein auf der Windschutzscheibe liegendes Handy aufgenommen habe, weil sein Display wegen der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 17.02.2014
- 19 OWi-89 Js 155/14-21/14 -

Durchfall während Autofahrt: Starker Stuhldrang rechtfertigt nicht Ge­schwindig­keits­über­schreitung

Ge­schwindig­keits­über­schreitung von 58 km/h begründet Geldbuße von 315 Euro sowie einmonatiges Fahrverbot

Wer die zulässige Höchst­ge­schwindig­keit von 70 km/h um 58 km/h überschreitet, riskiert eine Geldbuße von mindestens 240 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Ge­schwindig­keits­über­schreitung kann zudem nicht durch einen starken Stuhldrang gerechtfertigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2013 überschritt ein Autofahrer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 58 km/h. Als Entschuldigung führte er an, dass er unter einem starken Stuhldrang gelitten habe. Tatsächlich bremste der Autofahrer sein Fahrzeug nach der Messanlage auch ab, suchte ein Maisfeld auf und entrichtete seine Notdurft.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 31.10.1979
- 4 C 132/78 -

Mietminderung wegen Lärmbelästigung: Geräusch­empfindlich­keit der Wohnung nicht alleiniger Maßstab für Wohnungsqualität

Über­empfindlich­keiten von Mietern unbeachtlich/ Mit Hellhörigkeit ist zu rechnen

Eine Lärmbelästigung durch Nachbarn rechtfertigt regelmäßig eine Mietminderung. Hinsichtlich der Minderungsquote ist jedoch zu beachten, dass die Geräusch­empfindlich­keit einer Wohnung nicht alleiniger Maßstab der Wohnungsqualität ist. Zudem sind Über­empfindlich­keiten eines Mieters unbeachtlich. Des Weiteren muss mit einer gewissen Hellhörigkeit gerechnet werden. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Lärmbelästigung durch Nachbarn minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Der Vermieter hielt die Belästigung hingegen für minimal und erkannte das Minderungsrecht nicht an. Er erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Lüdinghausen hielt eine... Lesen Sie mehr