die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht München“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 18.10.2024
- 338 C 15281/24 -
Fester Halt im Linienbus - Stehende Position keine geeignete Sicherung bei Bremssituation
Eigenes Verhalten des Fahrgastes schließt Haftung des PKW-Fahrers aus
Ein 76-jähriger Fahrgast stürzt, als der Bus überraschend eine Vollbremsung hinlegen muss. Für seine Verletzungen will er Schmerzensgeld. Das AG München entschied nun aber: Für einen festen Halt im Bus sind Fahrgäste selbst verantwortlich.
Der zum Unfallzeitpunkt 76-jährige Kläger fuhr im April 2023 gegen 18.30 Uhr als Fahrgast in einem Busanhänger eines Busses. Das Busgespann fuhr auf der Rechtsabbiegespur auf eine rote Ampel zu, als ein PKW kurz vor diesem auf dieselbe Abbiegespur wechselte, weshalb der Busfahrer eine Vollbremsung durchführte. Der Kläger behauptete, er sei hierdurch gestürzt und habe durch den Sturz Prellungen im Bereich der Brustwirbelsäule und des Beckens erlitten, zudem sei sein Daumensattelgelenk überdehnt worden. Er habe vier Wochen unter Schmerzen gelitten und sei bis heute nicht beschwerdefrei. Vor dem Amtsgericht München verklagte er den Fahrer des überholenden... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 19.06.2024
- 142 C 21245/23 -
Retoure eines Carport-Bausatzes
Ware muss in einem transportfähigen Zustand für den Abtransport bereitgestellt werden
Das Amtsgericht München entschied, dass der Käufer eines Carport-Bausatzes nach Rücktritt vom Kaufvertrag verpflichtet ist, die Ware in einem transportfähigen Zustand für den Abtransport bereitzustellen.
Der Kläger hatte bei der Beklagten ein Carport-Bausatz für 999 € inklusive „Lieferung bis Bordsteinkante“ gekauft. Die Beklagte gewährte dem Käufer ein 60- tägiges Rücktrittsrecht. Der Bausatz wurde in drei großen Paketen durch eine Spedition im Vorgarten des Klägers abgelegt.Etwa drei Wochen nach Lieferung erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Beklagte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 23.05.2024
- 191 C 23654/23 -
Gutschein fürs Panzerfahren - Geld zurück bei nicht durchführbarer Erlebnis-Buchung
Unternehmen wegen ausgefallener und nicht mehr möglicher Panzerfahrt zur Rückzahlung verpflichtet
Eine Frau kauft für 342 Euro einen Gutschein der Jochen-Schweizer-GmbH, um in einem Schützenpanzer zu fahren. Doch das Erlebnis kommt nicht zustande. Für das Amtsgericht München ist klar, wer den Ausfall bezahlen muss.
Die Klägerin erwarb beim Beklagten, einem Vermittler von Erlebnisgeschenken, für 342 € einen Erlebnis-Gutschein für 60 Minuten Schützenpanzer-Fahren in der Nähe von Oldenburg. Das Erlebnis sollte durch einen lokalen Veranstalter als Leistungserbringer durchgeführt werden. Für die Durchführung wurde zunächst der 09.10.2021 als Termin festgelegt. Dieser wurde einvernehmlich verschoben... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 22.08.2024
- 123 C 13553/23 -
Totes Reh allein ist kein Beweis für einen Wildunfall
Zweifel am Wild-Unfall - Ohne Beweise keine Entschädigung
Eine Versicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer Entschädigung wegen eines Wildunfalls. Das AG München gab ihr nun Recht: Der verunfallte Autofahrer sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen. Ein totes Reh allein sei kein Beweis.
In einem Verfahren vor dem Amtsgericht München machte der Kläger gegen eine Münchener Versicherung nach einem behaupteten Wildunfall aus einem Kasko-Versicherungsvertrag eine Entschädigung in Höhe von 2.730 € sowie Abschleppkosten in Höhe von 223,23 € geltend. Der Kläger trägt vor, er sei im März 2021 gegen 21.30 Uhr auf einer abschüssigen, ländlichen Straße bei Roetgen in Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 25.07.2023
- 191 C 10665/23 -
Spiegelverkehrte Duschkabine: Käufer trägt Verantwortung für Fehlbestellung
Händler haftet nicht
Wer bei Maßanfertigungen falsche Angaben macht, trägt die Verantwortung für die Fehlbestellung. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Der Kläger hatte im Internet bei einem auf Duschkabinen spezialisierten Händler für 1.726 € eine aus Glas gefertigte Eck-Dusche bestellt und den Händler mit der Montage der bestellten Duschkabine beauftragt. Der vom Händler entsandte Monteur hatte bereits mit dem Aufbau begonnen und Löcher gebohrt, als festgestellt wurde, dass der geplante Aufbau mit der gelieferten Ware nicht möglich... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 11.04.2024
- 223 C 19925/23 -
Unfall in der Duplex-Garage
Zum Schadensersatzanspruch bei unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage
Das AG München hat eine Klage auf Schadenersatz wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage abgewiesen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten Schadenersatz in Höhe von 4.894,60 € wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage. Der Kläger ist Halter eines Audi A6 und Nutzer der unteren Etage einer Duplex- Garage, der Beklagte ist Nutzer der oberen Etage. Am 30.06.2023 bediente der Beklagte die Hebevorrichtung, um an in seinem Fahrzeug deponiertes Werkzeug zu gelangen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 28.02.2024
- 161 C 23096/23 -
Beschreibung bei eBay "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)" ist nicht gleichzusetzen mit unbenutzter Neuware
Streit um "neue" BMW-Felge auf eBay
Eine Felge, die bei eBay als "Neu, aus Demontage" verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Der Kläger erwarb über eBay im November 2023 von dem Beklagten, einem gewerblichen Händler, eine original BMW-Felge zum Preis von 199,11 Euro. Der Verkäufer versandte in der Folge die Felge jedoch nicht, sondern erstattete den Kaufpreis zurück. Der Kläger setzte dem Verkäufer dennoch eine Frist zur Lieferung der Felge. Nachdem die Frist verstrichen war, kaufte sich der Kläger bei einem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 30.05.2022
- 155 C 10864/18 -
Streit um Scheinzypresse an der Grundstücksgrenze
Scheinzypresse muss beseitigt werden, ohne jedoch den Wurzelstock zu entfernen
In einem Nachbarschaftsstreit verurteilte das Amtsgericht München am 30.05.2022 den Beklagten zur Beseitigung der auf seinem Grundstück an der Grundstücksgrenze zum Klägergrundstück neben dem dort befindlichen Garagengebäude stehenden Scheinzypresse (ohne Entfernung des Wurzelstocks).
Grund des Rechtsstreits zwischen den Grundstücksnachbarn in München Trudering war eine auf dem Beklagtengrundstück mit einem Abstand von weniger als einem halben Meter von der Grundstücksgrenze der Kläger befindliche zweistämmige Scheinzypresse mit einer Höhe von etwa 9 m und einem Stammumfang von 115 und 110 cm. Die Kläger trugen vor, dass sich das Wurzelwerk der Scheinzypresse mit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 27.02.2024
- 223 C 19445/23 -
Keine Informationspflicht des Reiseveranstalters über Änderung der Einreisebestimmungen nach Vertragsschluss
Urlauber müssen Einreisebedingungen selber prüfen
Das Amtsgericht München wies eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz in Höhe von 4.577,19 € wegen der Nichterfüllung von Hinweispflichten ab, nachdem auf Grund geänderter Einreisebestimmungen für die Malediven der Check-In eines 7-jährigen am Flughafen verweigert wurde.
Die Kläger hatten bei der Beklagten für sich und ihre beiden minderjährigen Kinder eine Pauschalreise auf die Malediven für den Zeitraum von 05.07. bis 19.07.2023 gebucht. Der Hinflug startete am 05.07.2023 um 17.35 Uhr ab Frankfurt / Main. Der 7-jährige Sohn der Kläger sollte die Reise mit seinem verlängerten Kinderreisepass, welcher bis zum 15.03.2024 gültig war, antreten. Ihm wurde... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 30.01.2024
- 172 C 14078/23 -
Vorverlegten Rückflug verpasst
Kein Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten ohne nachvollziehbare Darlegung der Hinderungsgründe eines verpassten Boardings
Können Reisende nicht nachvollziehbar darlegen, warum sie einen vom Reiseveranstalter vorverlegten Rückflug nicht rechtzeitig erreichen konnten, so haben sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen für einen Ersatzrückflug entstanden sind. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Der Kläger buchte für sich, seine Ehefrau und seine beiden sieben und 18 Monate alten Kinder eine Pauschalreise nach Antalya in der Zeit vom 26.09.2022 bis 05.10.2022 zum Preis von 1.664,00 €. Der Rückflug war am 05.10.2022 für 23.20 Uhr ab Antalya geplant, wurde jedoch zunächst auf 23.55 Uhr verschoben. Hierüber wurde der Kläger per E-Mail am Vorabend informiert. Der Check-Out im Hotel war für 12:00... Lesen Sie mehr