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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anerkennungsjahr“ veröffentlicht wurden

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.12.2016
- L 7 AL 35/15 -

Vorzeitige Meldepflicht: Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit

Sozialpädagogin muss sich nicht drei Monate vor Ende des Anerkennungsjahres arbeitssuchend melden

Arbeitnehmer und Auszubildende sind grundsätzlich verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Diese Meldepflicht besteht nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Personen, die im Rahmen eines Praktikantenverhältnisses ein Anerkennungsjahr absolvieren, müssen sich nicht vorzeitig arbeitssuchend melden. Dies hat das Hessische Landessozialgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall studierte eine Frau an der Fachhochschule Sozialpädagogik und absolvierte anschließend ein einjähriges Anerkennungsjahr. Danach meldete sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur gewährte dies, allerdings mit einer Sperrfrist von sieben Tagen, weil die Frau sich nicht vor Beendigung des Anerkennungsjahres arbeitsuchend gemeldet habe. Bei der Ausbildung zur Sozialpädagogin handele es sich nicht um ein betriebliches Ausbildungsverhältnis. Das Anerkennungsjahr werde auch nicht zum Zweck der Übernahme in ein anschließendes Beschäftigungsverhältnis eingegangen. Dem widersprach... Lesen Sie mehr