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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „angeln“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.03.2022
- 3 K 848/21.KO -
VG Koblenz: Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden
Fangreife Fische dürfen nicht aus Hälternetzen in den See gesetzt werden und danach an Angler freigegeben werden
Wer eine Angelteichanlage betreibt, indem er fangreife Fische aus Hälternetzen in den See setzt, um sie unmittelbar danach an Angler freizugeben, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gilt als unzuverlässig zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Ihm kann der Betrieb der Anlage untersagt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage des Betreibers einer Angelteichanlage ab.
Der Kläger beantragte im Jahr 2019 bei dem Beklagten zum Zwecke des Betriebs einer Angelteichanlage an dem von ihm gepachteten Stausee eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Das von ihm hierzu eingereichte Betriebskonzept sah vor, dass Fische (vorwiegend Forellen) angekauft, für eine angemessene Schonzeit unter Zugabe einer Erhaltungsfütterung in Netzgehegen in dem Stausee gehalten und im Anschluss zum Zwecke des Herausangelns kontaktlos in den Stausee gelassen werden. Auf Grundlage dieses Betriebskonzepts erteilte der Beklagte dem Kläger die beantragte Erlaubnis mit mehreren Nebenbestimmungen. Insbesondere legte er die beim... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.2015
- 20 B 209/15 -
Trophäenfischen im Angelteich unzulässig
Angelpraxis des Trophäenfischens verstößt gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes
Das Trophäenfischen in einem Angelteich verstößt gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster.
Beim Trophäenfischen werden große Fische nach einem Angelvorgang ("Drill") lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt (sogenanntes "Catch and Release").Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt gewerbsmäßig eine Angelteichanlage... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 30.01.2015
- 1 L 615/14 -
Trophäenfischen im Angelteich verstößt gegen den Tierschutz
Anordnung zum waidgerechten Angeln und Verbot zum Wiedereinsetzen der Fische ins Gewässer rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das sogenannte Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang ("Drill") lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt werden, gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt gewerbsmäßig eine Angelteichanlage in Vreden. Dort bietet er an, sowohl Forellen als auch kapitale Fische wie Störe, Welse, Hechte und Karpfen gegen Bezahlung zu angeln. Nachdem der Kreis Borken festgestellt hatte, dass bezüglich der Anlage des Antragstellers mehrere Strafanzeigen erstattet worden waren und auch in den Medien... Lesen Sie mehr
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