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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anlagebeträge“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 26.07.2014
- 122 C 4188/14 -
Bei Anlagegeschäften muss vor Vertragsabschluss ungefragt auf zusätzliche Gebühren deutlich hingewiesen werden
Anlageberater muss wegen begangener Pflichtverletzung bei Vertragsabschluss Anlageschaden zurückzahlen
Bei Anlagegeschäften können nur dann Gebühren berechnet werden, wenn darauf vor Vertragsschluss in deutlicher Art und Weise hingewiesen worden ist. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus Hammelburg und ihr Ehemann schlossen im Januar 2011 einen Ratenkauf-, Kauf- und Lagervertrag mit der Beklagen, einer Edelmetallhändlerin, ab. Die beiden verpflichteten sich, jeweils 80 Euro im Monat für die Dauer von 10 (Ehefrau) bzw. 20 (Ehemann) Jahren auf das Depot einzuzahlen. Die Klägerin und ihr Ehemann zahlten vom 1. März 2011 bis 1. März 2013 jeweils insgesamt 1.920 Euro, der Ehemann außerdem zusätzlich einen Einmalbetrag von 2.036,93 ein. Das Ehepaar hat damit insgesamt 5.876,93 Euro als Geldanlage investiert. Der Versicherungsvertreter des Ehepaars hatte zu dieser Geldanlage... Lesen Sie mehr
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