die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anrechnung von Partnereinkommen“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 07.02.2006
- S 8 AS 8/05 -
Existenzgründungszuschuss darf nicht auf das ALG II angerechnet werden
Die beklagte Arbeitsgemeinschaft hat Arbeitslosengeld II an die Leistungsempfängerin ohne Anrechnung eines gewährten Existenzgründungszuschusses zu erbringen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.
Dem Ehemann der Klägerin war seitens der Bundesagentur für Arbeit ein Existenzgründungszuschuss für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bewilligt worden, den die Beklagte als Einkommen des zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Ehemannes bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II berücksichtigte.Dies sei zu Unrecht erfolgt - so das Sozialgericht -, denn der Existenzgründungszuschuss ist eine zweckbestimmte Einnahme im Sinne der maßgeblichen Vorschriften des SGB II und darf nicht als den Anspruch minderndes Einkommen Anrechnung finden.Grundsätzlich sind zwar alle Einnahmen in Geld und Geldeswert zu berücksichtigen. Dies... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.09.2005
- L 9 AS 38/05 ER -
Arbeitslosengeld II: Klassenfahrt muss in voller Höhe bezahlt werden - Partnerin der eheähnlichen Gemeinschaft darf nicht herangezogen werden
Das Einkommen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft darf bei der Berechnung des Bedarfs der Kinder des anderen Partners nicht berücksichtigt werden. Auch ist eine Pauschalierung oder Festsetzung einer Obergrenze als Zuschuss für eine Klassenfahrt nicht zulässig.
Mit dieser Begründung wies das Landessozialgericht in Darmstadt die Beschwerde eines kommunalen Trägers zurück, den bereits das Sozialgericht zur Übernahme der vollen Kosten verpflichtet hatte.Der Fall: Der kommunale Träger lehnte den Antrag eines AlG II- Beziehers ab, der für seinen Sohn die Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt in Höhe von 250.- € beantragt... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005
- S 31 AS 82/05 ER -
Die Anrechnung von Partnereinkommen bei Hartz IV ist gem. SG Dortmund verfassungsgemäß
SG Düsseldorf hatte dagegen die Anrechnung des Partnereinkommens im Februar als verfassungswidrig angesehen
Arbeitslose in eheähnlicher Gemeinschaft müssen die Anrechnung von Einkommen ihres Partners bei der Prüfung ihrer Bedürftigkeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld II hinnehmen.
Die entgegenstehende Rechtsprechung (wir berichteten) des Sozialgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 16.02.2005, Az.: S 35 SO 28/05 ER) ist unzutreffend.Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Arbeitslosen aus Werne, der gegenüber der Arbeitsgemeinschaft Unna den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung von ALG II begehrte. Der Antragsteller hatte... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005
- S 35 SO 28/05 ER -
Eine Frage des Partners: Das Düsseldorfer Sozialgericht hält die Hartz-Regeln teilweise für verfassungswidrig
Verheiratet oder nicht, schwul oder hetero?
Hartz IV ist in einem wesentlichen Punkt verfassungswidrig. In einer einstweiligen Anordnung hat das Düsseldorfer Sozialgericht entschieden, daß die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstößt.
Pressemitteilung vom 21.02.2005Die 35. Kammer des SG Düsseldorf hat sich am 16.02.2005 in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Sozialgericht Düsseldorf, Az.: S 35 SO 28/05 ER) mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Vorschriften des SGB II (Harzt IV- Gesetze) heterosexuelle, nicht verheiratete Paare gegenüber homosexuellen Paaren, die nicht in einer... Lesen Sie mehr