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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anschlusszwang“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.09.2016
- BVerwG 10 CN 1.15 -

Anschluss an Fernwärmeversorgung aus Klimagründen erleichtert

Einholen eines aufwändigen Gutachtens über klimatischen Auswirkungen von Maßnahmen nicht immer erforderlich

Das Bundes­verwaltungs­gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen eine Kommune den Anschluss- und Benutzungszwang an eine Fernwärmeversorgung zum Zwecke des globalen Klimaschutzes nach § 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) anordnen darf. Das Gericht entschied, dass die Gemeinde- und Stadträte vor Erlass einer solchen Satzung nicht immer ein aufwändiges Gutachten über die klimatischen Auswirkungen der Maßnahme einholen müssen.

Der Entscheidung liegt ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Halberstadt und einer lokalen Wohnungsbaugenossenschaft zu Grunde. Die Stadt beschloss am 27. September 2012 eine Satzung, mit der für einen Teil des Stadtgebiets zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung angeordnet wurde. Die Wohnungsbaugesellschaft stellte dagegen einen Normenkontrollantrag und bestritt, dass mit dem Anschluss der Grundstücke an die Fernwärmeversorgung im konkreten Fall Vorteile für den Klimaschutz verbunden seien.Das Oberverwaltungsgericht hat die Satzung in wesentlichen Teilen für unwirksam... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 26.02.2015
- 2 A 488/13 -

Eigentümer eines gewerblich genutzten Grundstücks ist zur Aufstellung eines Restmüllbehälters verpflichtet

Pflicht zum Anschluss an öffentliche Abfallentsorgung trifft ausschließlich Grund­stücks­eigen­tümer

Das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes hat entschieden, dass der Eigentümer eines Grundstücks, das an einen Gewerbetrieb vermietet ist, der Anschlusspflicht unterliegt und zur Aufstellung eines Restmüllbehälters verpflichtet werden kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hat sein Grundstück an eine GmbH vermietet, die eine Tischlerei betreibt und von einer Fremdfirma fertig hergestellte Fenster und Türen einbaut. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) stellte fest, dass der Kläger als Eigentümer des Grundstücks der Anschlusspflicht unterliege und zur Aufstellung eines Restmüllbehälters mit einem Mindestgefäßvolumen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.10.2011
- 1 K 979/10.KO -

Anschlusszwang für Wohngrundstück an Abwasserkanal

Eigentümerin muss Anschluss an das öffentliche Kanalisationssystem hinnehmen

Die Eigentümerin eines am Ortsrand von Masburg gelegenen Wohnhauses muss ihr Grundstück an den Abwasserkanal der Verbandsgemeinde Kaisersesch anschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit hat die Verbandsgemeinde entschieden, dass das Wohnhaus der Klägerin, dessen Abwasser bislang noch in einer Grube gesammelt und sodann vom Grundstück abgefahren wird, an das öffentliche Kanalisationssystem anzuschließen sei. Die hierzu erforderliche Pumpanlage und eine Druckleitung seien von der Klägerin auf ihrem Grundstück herzustellen.... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2008
- Vf.4-VII-06 -

Kein genereller Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser

Rechtsstaatsprinzip verletzt

Wenn eine gemeindliche Satzung zur Beseitigung des Niederschlagswassers den Anschluss an eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung und deren Benutzung anordnet ohne dass hierfür hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls gegeben sind, ist das Rechtsstaatsprinzip verletzt. Das gilt jedenfalls soweit sich ein Anschluss- und Benutzungszwang auf Wasser erstreckt, das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließt. Dies hat der Bayerischer Verfassungsgerichtshof entschieden.

Die Gemeinde Mengkofen (Landkreis Dingolfing-Landau) verpflichtete in ihrer Entwässerungssatzung die Grundstückseigentümer, das gesamte auf dem jeweiligen Grundstück anfallende Schmutzwasser in die Schmutzwasserkanäle einzuleiten und die Oberflächenentwässerung an die Regenwasserkanäle anzuschließen. Die Frage der Rechtmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs auch hinsichtlich des... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.10.2008
- 4 ZB 08.483 -

Anschlusszwang an öffentliche Kanalisation auch bei hohen Anschlusskosten regelmäßig zumutbar

Nach der Gemeindeordnung können die Gemeinden in ihren Entwässerungssatzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang vorsehen. Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation dient der Sauberkeit des Grundwassers und damit dem Interesse der Allgemeinheit, namentlich der Volksgesundheit. Ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist auch bei relativ hohen Anschlusskosten regelmäßig zumutbar.

In einem gegen die Stadt Burgkunstadt gerichteten Klageverfahren begehrte die Klägerin eine Befreiung vom Anschlusszwang. Ihr bereits 1996 genehmigtes Einfamilienhaus werde durch eine sog. Schilfkläranlage auf dem Grundstück ausreichend entsorgt. Durch den geforderten Anschluss entstünden ihr zudem unverhältnismäßig hohe Kosten.Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 30.09.2008
- 1 A 2/08 -

Kein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang für die Verwertung von Bioabfällen

Berufung der Stadt St. Wendel erfolgreich

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat auf die Berufung der Stadt St. Wendel entschieden, dass die saarländischen Gemeinden nicht verpflichtet sind, dem Entsorgungsverband Saar die in ihrem Gebiet anfallenden Bioabfälle zur Verwertung zu überlassen, wenn sie hinsichtlich des Einsammelns, des Beförderns und der Verwertung der Bioabfälle aus dem Entsorgungsverband ausscheiden.

Die Stadt St. Wendel war mit Wirkung ab dem 1.1.2000 hinsichtlich des Einsammelns und Beförderns von Restmüll und Bioabfällen aus dem Entsorgungsverband ausgeschieden und hatte diesem im Jahr 2005 mitgeteilt, dass sie die von ihr eingesammelten Bioabfälle ab 2006 nicht mehr anliefern, sondern selbst einer Verwertung zuführen werde. Der beklagte Verband widersprach diesem Vorhaben und... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2006
- BVerwG 8 C 13.05 -

Anschluss- und Benutzungszwang bei Fernwärme zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Satzung einer Gemeinde über die Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes mit Bundes- und Europarecht vereinbar ist.

Die beklagte Kommune betreibt seit mehreren Jahrzehnten in Teilen ihres Stadtgebietes eine öffentliche Fernwärmeversorgung, für die sie durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang angeordnet hat. Zweck der Satzung ist der Schutz der Luft und des Klimas als natürliche Grundlagen des Lebens. Zu diesem Ziel soll die Fernwärmeversorgung mittels Kraft-Wärme-Kopplung einen Beitrag leisten.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 29.08.2005
- 14 K 2817/04  -

Anschluss- und Benutzungszwang: Jeder braucht die blaue Tonne

In jedem privaten Haushalt fällt Papier an, das über die kommunale Abfallentsorgung zu beseitigen ist. Das sind die Kernaussagen eines kürzlich ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Arnsberg in einem gegen den Bürgermeister der Stadt Werl gerichteten Verfahren.

Geklagt hatte der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstückes. Er hatte sich vergeblich gegen seine Verpflichtung gewandt, auf dem Grundstück eine Papiertonne (Abfallbehälter mit blauem Deckel) vorhalten zu müssen.In der Sprache der Juristen ging es um eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt... Lesen Sie mehr