die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „anteilige Verteilung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 11.12.2013
- XI R 17/11 und XI R 38/12 -
BFH legt EuGH Frage zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding und zur Organschaft vor
Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union drei Fragen zum Vorsteuerabzug einer so genannten Führungsholding und zur Organschaft vorgelegt.
Bei einer Führungsholding handelt es sich um eine Gesellschaft, die über das Halten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften hinaus auch aktiv in das laufende Tagesgeschäft dieser Tochtergesellschaften eingreift. In den Streitfällen erbrachten die Führungsholdings an ihre Tochter-Personengesellschaften entgeltliche administrative und kaufmännische Dienstleistungen. Zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und des Erwerbs der Anteile an den Tochtergesellschaften bezogen die Holdings ihrerseits Dienstleistungen von anderen Unternehmen (wie z.B. die Erstellung eines Ausgabeprospekts und Rechtsberatungsleistungen).Die Holdings begehrten... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, sonstiges vom 19.12.2012
- L 6 AS 611/11 -
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entscheidet über Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II
Jährliche Berechnung muss sich nicht nur auf Saisionbetriebe beschränken
Eine jährliche Berechnung des Einkommens bei selbständiger Tätigkeit mit einer anteiligen Verteilung auf die 12 Kalendermonate kann nicht nur bei Saisonbetrieben vorgenommen werden, sondern auch in anderen Betrieben, wenn eine jahresbezogene Betrachtung erforderlich ist. Eine solche Berechnung kann vorzunehmen sein, wenn nur in einzelnen Monaten des jeweiligen Jahres Einkünfte erzielt werden, es ist dann nicht nur auf den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum abzustellen. Dies hat zur Folge, dass auch im Bewilligungszeitraum monatlich nur ein Zwölftel der Einkünfte berücksichtigt wird, was zu höheren Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz IV") führen kann. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Die Firma der Klägerin bot hochhitzefeste Produkte für Industriebetriebe an. Die Auftragsvergabe an die Firma und die Erzielung von Einkünften erfolgte unregelmäßig und nur an drei bis vier Monaten im Jahr. Das beklagte Jobcenter hatte bei der Leistungsbewilligung nur auf die Einkünfte im sechsmonatigen Bewilligungszeitraum abgestellt, in den ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Einkünfte fiel. ... Lesen Sie mehr