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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anzug“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2014
- 6 K 231/12 -
Anwalt kann nicht Anzug, Hemd, Hose und Schuhe als Business-Kleidung von der Steuer absetzen
Anzug wegen möglicher privater Nutzung nicht steuerlich absetzbar / Business-Kleidung stellt keine typische Berufsbekleidung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG dar
Die Business-Kleidung eines Rechtsanwalts ist nicht als typische Berufsbekleidung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG anzusehen. Daher sind die Anschaffungskosten nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Denn Business-Kleidung kann nicht nur für den Beruf, sondern auch privat genutzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach seiner Anstellung durch eine international tätige Rechtsanwaltskanzlei kaufte sich ein Rechtsanwalt im Jahr 2011 mehrere Anzüge, Hemden, Hosen und Schuhe. Die dadurch entstandenen Kosten wollte er teilweise als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt hielt dies aber für unzulässig. Denn seiner Meinung nach handele es sich bei Business-Kleidung nicht um eine typische Berufsbekleidung. Nach erfolglosem Einlegen eines Einspruchs, erhob der Anwalt schließlich Klage.Das Finanzgericht Hamburg entschied gegen den Rechtsanwalt. Er habe die Kosten seiner... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.12.2007
- 52 S 90/07 -
Textilreinigung: Zum Schadensersatz bei einer verschwundenen (Designer-) Hose
Nutzungszeit ist zu berücksichtigen
Selbstverständlich muss eine Textilreinigung haften, wenn ein Kleidungsstück "auf nimmer Wiedersehen" verschwindet. Wenn allerdings eine Designer-Hose verloren geht, ist dies beim Schadensersatzanspruch zu berücksichtigen. Allerdings kann der Anspruch dadurch gemindert werden, dass Designermode nur eine bestimmte "Haltbarkeit" hat - nämlich schnell aus der Mode kommt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich eine Kundin einen Hosenanzug aus einem Originalstoff von Yves Saint Laurent in Shanghai für 1.250,- EUR anfertigen lassen. Sie gab die Hose in eine Textilreinigung. Leider verschwand sie dort aus unerklärlichen Gründen.Die Reinigung zahlte für den Verlust 100,- EUR Schadensersatz - doch die Kundin wollte mehr. Ihre Klage auf... Lesen Sie mehr
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 28.01.2008
- 2 K 1497/07 -
Auszubildende können Anzugreinigung nicht von der Steuer absetzen
Es kommt auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber das Tragen von Anzügen verlangt
Auch Auszubildende, die während ihrer Ausbildung einen Anzug tragen müssen, können die Kosten für die Reinigung nicht von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht des Saarlandes entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall wollte ein Auszubildender bei einer Bank die Reinigungskosten bei der Einkommensteuer (§ 9 EStG) geltend machen.Das Finanzgericht entschied, dass bei einem Bankangestellten die Aufwendungen für die Reinigung der während der Arbeit getragenen Anzüge selbst dann keine Werbungskosten darstellen, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Anzügen verlangt.... Lesen Sie mehr
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