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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitsfähigkeit“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht München, Urteil vom 02.05.2023
- 5 S 9 U 276/21 -
Der Sprung in den Pool als Arbeitsunfall
Baden als betriebsbezogene und damit versicherte Tätigkeit
Erleidet ein Arbeitnehmer dadurch Verletzungen, dass er sich während seiner Arbeit in einem Pool erfrischt und dabei verunglückt, so kann dies ausnahmsweise einen Arbeitsunfall darstellen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.
Im Klageverfahren ging es um den Unfall eines Beschäftigten eines Zimmereibetriebes, der sich beim Baden im Pool des Arbeitgebers aus ungeklärter Ursache schwere Verletzungen u.a. der Halswirbelsäule zugezogen hatte. Vorausgegangen waren anstrengende Arbeiten auf dem Betriebsgelände bei hochsommerlichen Temperaturen. Da unmittelbar vor dem Betriebsurlaub noch weitere Arbeiten erledigt werden sollten, wies der Arbeitgeber seine Mitarbeiter an, sich durch ein Bad im Pool zu erfrischen um danach wieder gestärkt an die Arbeit zu gehen. Die Berufsgenossenschaft hat die Anerkennung des Unfallschadens als Arbeitsunfall verweigert, da es sich beim Baden um eine private Verrichtung gehandelt habe. ... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.11.2016
- 12 Sa 453/16 -
Arbeitnehmer muss Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zwischen Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit beweisen
Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund Ablaufs der sechs Wochen
Nach Ablauf von sechs Wochen hat ein Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zwar entsteht der Anspruch neu, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsfähigkeit wiederlangt hatte und nunmehr erneut erkrankt ist. Dies gilt aber nicht für eine Fortsetzungserkrankung. Den Nachweis, zwischen dem Beginn und dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit arbeitsfähig gewesen zu sein, muss der Arbeitnehmer führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rohrnetzmonteur litt zum Ende seines Arbeitsverhältnisses unter diversen gesundheitlichen Einschränkungen. Er war bereits über mehrere Monate arbeitsunfähig krankgeschrieben, als seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Freitag, dem 03.07.2015, endete. Eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellte der Hausarzt erst am Montag,... Lesen Sie mehr
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