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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitsort“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 26.08.2021
- 3 SaGa 13/21 -
Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Kein Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice
Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.
Der Arbeitnehmer war als Grafiker in Vollzeit beschäftigt. Seit Dezember 2020 arbeiteten die sonst im Büro tätigen Mitarbeiter aufgrund Erlaubnis des Geschäftsführers an ihrem jeweiligen Wohnort mit Ausnahme des Sekretariats, das im eingeschränkten Umfang vor Ort im Büro in München anwesend blieb. Mit Weisung vom 24.02.2021 hat der Arbeitgeber gegenüber dem Kläger angeordnet, die Tätigkeit als Grafiker wieder unter Anwesenheit im Büro in München zu erbringen. Der Arbeitnehmer wollte mit seiner Klage erreichen, dass ihm das Arbeiten aus dem Homeoffice gestattet wird und diese Homeoffice-Tätigkeit nur in Ausnahmefällen zu unterbrochen werden darf.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.08.2018
- 6 U 51/18 -
Auch Anruf eines Arbeitnehmers über Privathandy stellt wettbewerbswidrige Abwerbung dar
Kontakte am Arbeitsplatz über den Erstkontakt hinaus müssen nicht unbeschränkt geduldet werden
Die höchstrichterlichen Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz gelten auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht über den Dienstanschluss, sondern auf seinem privaten Handy angerufen wird. Der Anrufer müsse zu Beginn des Gespräches nachfragen, ob der angerufene am Arbeitsplatz sei. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall sind die Parteien jeweils bundesweit tätige Personaldienstleistungsunternehmen; sie überlassen gewerblich Personal an Dritte. Ein Mitarbeiter der Antragsgegnerin kontaktierte einen Mitarbeiter der Antragstellerin innerhalb von fünf Tagen insgesamt sieben Mal auf dessen privatem Handy zur üblichen Arbeitszeit, um ihm eine Arbeitsstelle bei der Antragsgegnerin... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.01.2018
- C-45/17 -
Frankreich darf auf Vermögen von einem in China arbeitenden französischen Staatsangehörigen Sozialbeiträge erheben
Erhebung von Sozialbeiträgen auf Einkünfte aus Vermögen französischer Staatsangehöriger mit Arbeitsort in Nicht-EU-/EWR- Mitgliedstaat zulässig
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass auf Einkünfte aus Vermögen französischer Staatsangehöriger, die in einem anderen Staat als einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz arbeiten, französische Sozialbeiträge erhoben werden dürfen.
In mehreren in den Jahren 2000 und 2015 ergangenen Urteilen hat der Gerichtshof geprüft, ob zwei französische Sozialabgaben (nämlich der Allgemeine Sozialbeitrag [contribution sociale généralisée - CSG] und der Beitrag zur Begleichung der Sozialschuld [contribution pour le remboursement de la dette sociale - CRDS]) auf Gehälter, Renten, Arbeitslosengeld und Einkünfte aus Vermögen... Lesen Sie mehr
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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 23.02.2017
- 1 K 1824/15 -
Erste Tätigkeitsstätte bei Flugpersonal ist der im Arbeitsvertrag festgelegte Flughafen
Fahrten von der Wohnung zum Flughafen können nur im Wege der Entfernungspauschale geltend gemacht werden
Ein angestellter Pilot und eine angestellte Flugbegleiterin können seit der gesetzlichen Neuregelung ab 2014 die Aufwendungen für durchgeführte Fahrten von der Wohnung zum Flughafen im Rahmen des Werbungskostenabzugs nicht nach Dienstreisegrundsätzen, sondern nur im Wege der Entfernungspauschale ansetzen, wenn es sich bei diesem Flughafen um den arbeitsvertraglich zugewiesenen Flughafen handelt. Dieser arbeitsvertraglich zugewiesene Arbeitsort ist die erste Tätigkeitsstätte. Dies entschied das Hessische Finanzgericht.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit klagte ein angestellter Pilot und eine angestellte Flugbegleiterin. Die Eheleute waren laut jeweiligem Arbeitsvertrag an einem bestimmten Flughafen beschäftigt bzw. eingesetzt. Der Arbeitgeber hatte aber auch das Recht, den Kläger auf anderen Flugmustern oder an einem anderen Ort einzusetzen und die Klägerin mit Aufgaben an einem anderen Ort im In-... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2016
- 1 K 3229/14 -
Keine doppelte Haushaltsführung bei Wegezeiten von etwa einer Stunde
Entfernung von 37 km zwischen Ort des eigenen Hausstandes und des Beschäftigungsortes für doppelte Haushaltsführung nicht ausreichend
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht anerkannt wird, wenn die regelmäßigen Fahrzeiten zwischen dem eigenen Hausstand des Steuerpflichtigen und seinem Arbeitsplatz etwa eine Stunde betragen. In diesem Fall wohne der Steuerpflichtige bereits am Beschäftigungsort und könne die Kosten für eine näher am Arbeitsplatz liegende Zweitwohnung nicht absetzen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Arbeitnehmer und hatte im Streitjahr 2013 Mietaufwendungen für eine Zwei-Zimmer-Wohnung als beruflich veranlasste Werbungskosten geltend gemacht, weil er von dieser Wohnung zu seiner 6 km entfernten Arbeitsstätte in der Großstadt S pendelte. Ansonsten lebte der Kläger mit seiner Ehefrau in einer vom Arbeitsort 37 km entfernten Drei-Zimmer-Wohnung.... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 17.12.2014
- 4 Sa 404/14 -
Ort der Arbeitsleistung kann durch Weisungsrecht des Arbeitgebers bestimmt werden
Pflicht zur Arbeit am Betriebssitz nur bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers
Enthält ein Arbeitsvertrag keine Bestimmungen zum Ort der Arbeitsleistung, kann dieser durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 der Gewerbeordnung (GewO) bestimmt werden. Ein Arbeitnehmer kann jedoch nur dann zur Arbeit am Betriebssitz verpflichtet werden, wenn für den Arbeitgeber ein entsprechendes berechtigtes Interesse besteht und dieses Interesse, das Interesse des Arbeitnehmers an der Heimarbeit überwiegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Software-Ingenieur arbeitete auf Grundlage einer Vereinbarung mit seinem Vorgesetztem seit August 2009 überwiegend von zu Hause. Wenn Fahrten zu dem etwa 300 km entfernten Betriebssitz seiner Arbeitgeberin anstanden, wurden diese Fahrten als Dienstfahrten anerkannt und entsprechend vergütet. Nachdem der Software-Ingenieur im März 2013... Lesen Sie mehr
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