die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitsstättenrichtlinie“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012
- 3 U 100/09 -
Bei fehlender dauerhafter Erkrankung begründet die sommerliche Aufheizung der Gewerbemieträume kein Sonderkündigungsrecht
Keine Gesundheitsgefahr bei vorübergehendem Unbehagen durch Hitzebelastung
Geht von einer Hitzebelastung in Gewerbemieträumen eine Gesundheitsgefahr aus, so kann dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen (§§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 1 BGB). Eine Gesundheitsgefahr liegt aber nicht bereits bei einem vorübergehenden Unbehagen vor. Vielmehr muss aufgrund der Hitzebelastung eine konkrete, dauerhafte Erkrankung drohen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2006 kündigte der Mieter von Gewerberaum das Mietverhältnis fristlos. Zur Begründung führte er an, dass die Temperaturen in den Büroräumen seit Mai 2006 durchschnittlich 30°C und mehr betrugen. Aufgrund dieser Hitzebelastung sei eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten gewesen. Da die Vermieterin die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht. Das Landgericht Cottbus bejahte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Dem Mieter... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.03.2012
- 8 U 48/11 -
Pauschale Behauptung zur Aufheizung von Büroräumen durch Sonneneinstrahlung genügt nicht zur Annahme eines Mangels
Bejahung eines Mangels aufgrund ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 unzulässig
Zur Darlegung eines Mietmangels genügt es nicht, dass der Mieter pauschal behauptet, dass es aufgrund der Sonneneinstrahlung zu einer Aufheizung der Räume kommt. Es sind vielmehr Angaben über die Außentemperaturen und die Raumtemperaturen erforderlich. Zudem genügt zur Annahme eines Mangels nicht, auf die ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 anzustellen. Dies hat das Kammergericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin von Gewerberäumen ihre Miete. Sie behauptete, dass es zu einer "beständigen Aufheizung der Räumlichkeiten während der Sommermonate auf Temperaturen von deutlich oberhalb von 30°C tagsüber" kam. Die Büroräume lagen größtenteils in Südwestlage. Zudem bestand die Fassade aus Glas. Die Mieterin meinte darüber hinaus, dass die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.10.1994
- 7 U 132/93 -
Sommerhitze: Arbeitsplatztemperatur sollte 26 Grad nicht überschreiten
OLG Hamm zu Raumtemperaturgrenzen in gemieteten Gewerberäumen (Reisebüro)
Aufgrund von § 6 1 ArbStättVO i. V. mit der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 6/1,3 und der DIN 1946 muss der Vermieter von Gewerberäumen gewährleisten, dass die Raumtemperatur in den Mieträumen bei Außentemperaturen von bis zu 32° C nicht höher als 26° C und bei höheren Außentemperaturen mindestens 6° C unter der Außentemperatur liegt. Dies geht aus einem Urteil des OLG Hamm hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann ein Ladenlokal gemietet und betrieb dort ein Reisebüro. Gegen den Vermieter machte er Ansprüche aufgrund einer angeblich mangelhaften Lüftungsanlage in dem Mietobjekt geltend. Infolge der Mängel der Anlage lägen die Temperaturen in seinem Ladenlokal jeweils 5-6° C über der Außentemperatur, was im Sommer zu Unzuträglichkeiten führe.... Lesen Sie mehr