Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012
- 3 U 100/09 -
Bei fehlender dauerhafter Erkrankung begründet die sommerliche Aufheizung der Gewerbemieträume kein Sonderkündigungsrecht
Keine Gesundheitsgefahr bei vorübergehendem Unbehagen durch Hitzebelastung
Geht von einer Hitzebelastung in Gewerbemieträumen eine Gesundheitsgefahr aus, so kann dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen (§§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 1 BGB). Eine Gesundheitsgefahr liegt aber nicht bereits bei einem vorübergehenden Unbehagen vor. Vielmehr muss aufgrund der Hitzebelastung eine konkrete, dauerhafte Erkrankung drohen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2006 kündigte der Mieter von Gewerberaum das Mietverhältnis fristlos. Zur Begründung führte er an, dass die Temperaturen in den Büroräumen seit Mai 2006 durchschnittlich 30°C und mehr betrugen. Aufgrund dieser Hitzebelastung sei eine
Kein Recht zur fristlosen Kündigung
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Dem Mieter habe angesichts der Hitzebelastung kein Recht zur fristlosen Kündigung zugestanden. Zwar könne in der sommerlichen Aufheizung der
Fehlende Gesundheitsgefahr durch Hitzebelastung
Ein
Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung unerheblich
Soweit in Nr. 3.5 der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Cottbus, Urteil vom 07.05.2009
[Aktenzeichen: 6 O 226/09]
- Übermäßige Erhitzung von Büroräumen aufgrund Sonneneinstrahlung stellt keinen Mangel dar
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2007
[Aktenzeichen: 2 U 106/06]) - Sommerhitze: Gewerberaum-Mietvertrag kann bei Innentemperaturen von über 35 Grad Celsius gekündigt werden
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1998
[Aktenzeichen: 24 U 194/96])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 76 NJW-RR 2013, 76
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19342
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19342
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.