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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitsstunden“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.10.2019
- L 9 U 109/17 -
Höhe des Verletztengeldes richte sich nach tatsächlich erzieltem Arbeitsentgelt
Nicht nachgewiesene Einnahmen bleiben unberücksichtigt
Arbeitnehmer, die wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind, erhalten Verletztengeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Nicht nachgewiesene Einnahmen - wie z.B. aus Schwarzarbeit - sind bei der Berechnung hingegen nicht zu berücksichtigen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Versicherter war auf einer Großbaustelle als Einschaler tätig und wurde von einer einstürzenden Decke verletzt. Die Berufsgenossenschaft anerkannte einen Arbeitsunfall und gewährte Verletztengeld nach der vorgelegten Verdienstabrechnung für eine Tätigkeit von wöchentlich 20 Stunden. Der 51-jährige Verletzte aus dem Landkreis Offenbach verwies darauf, dass er weitaus mehr auf der Baustelle gearbeitet habe und legte einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenarbeitsstunden vor.Das Hessische Landessozialgericht gab der Berufsgenossenschaft Recht. Die Höhe des Verletztengeldes richte sich... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017
- L 11 EG 2662/17 -
Anspruch auf Partnerschaftsbonusmonate beim Elterngeld Plus setzt korrekte Reduzierung der Erwerbstätigkeit voraus
Erwerbstätigkeit muss von beiden Elternteilen in zulässiger Weise auf 25 bis 30 Wochenstunden reduziert werden
Eltern, die beim Bezug von Elterngeld Plus gemeinsam den viermonatigen Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen wollen, müssen beide gleichzeitig die Erwerbstätigkeit in zulässiger Weise auf 25-30 Wochenstunden reduzieren. Wer durchgehend unverändert "offiziell" voll arbeitet und volles Gehalt bezieht, kann nicht durch eine unzulässige Reduzierung der Arbeits- oder Ausbildungszeit die Voraussetzungen des Partnerschaftsbonus herbeiführen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Die klagenden Eheleute des zugrunde liegenden Verfahrens wurden im Januar 2016 Eltern einer Tochter. Sie beantragten bei der zuständigen Elterngeldstelle (Landeskreditbank Baden-Württemberg) Elterngeld, u.a. in Form des viermonatigen Partnerschaftsbonus für den 9. bis 12. Lebensmonat der Tochter. Die Ehefrau reduzierte ihre Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum von 40 auf 30h/Woche. Der... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2015
- 4 AZR 587/13 -
BAG zur Anwendung des Günstigkeitsvergleichs bei Ansprüchen aus Tarifvertrag
Bei nicht feststellbarer günstigerer individualvertraglicher Regelung bleibt es bei Geltung der tariflichen Bestimmungen
Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im Wege des sogenannten Sachgruppenvergleichs zu ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung der tariflichen Bestimmungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, Mitglied der Gewerkschaft ver.di, ist bei der Beklagten beschäftigt. Der Arbeitsvertrag verweist auf die Tarifverträge für die Angestellten/Arbeiter der Deutschen Bundespost TELEKOM (Ost) in ihrer jeweiligen Fassung. 1995 wurde das Arbeitsverhältnis auf die Deutsche Telekom AG (DT AG) übergeleitet. Am 25. Juni 2007 erfolgte ein Betriebsübergang... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2013
- 10 AZR 325/12 -
Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung richtet sich nach betriebsüblicher Arbeitszeit
Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Vergütung für Zeiten zu leisten, in denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat
Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist bei der Beklagten als "außertarifliche Mitarbeiterin" beschäftigt und bezieht ein Jahresgehalt von ca. 95.000 Euro brutto. Nach dem Arbeitsvertrag muss die Klägerin "auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig [...] werden". Weitere Regelungen zur Arbeitszeit enthält der Vertrag nicht. Im Herbst 2010 hatten sich... Lesen Sie mehr
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