die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitsverweigerung“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.09.2021
- 41 Ca 3718/21 -
Unwirksame fristlose Kündigung eines Fahrradkurierfahrers
Initiator einer Betriebsratswahl genießt Sonderkündigungsschutz
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die arbeitgeberseitige außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung eines Fahrradkuriers eines Lastfahrräder-Lieferdienstes unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat.
Dem Kläger wurde die Kündigung erst zugestellt, kurz nachdem dieser durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte.Das Gericht ließ sich von der Argumentation des Arbeitgebers nicht überzeugen. Der Einwand der Arbeitgeberin, der Kläger müsse so gestellt werden, als sei ihm die Kündigung noch vor Eintritt des dadurch nach § 15 Kündigungsschutzgesetz eingetretenen Sonderkündigungsschutzes zugegangen, weil er den vorherigen Zugang der Kündigung treuwidrig durch falsche Angaben vereitelt habe, griff nicht durch.Schließlich führte auch der Vorwurf der Arbeitgeberin, der Kläger habe seine Arbeit... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2018
- 17 Sa 562/18 -
Arbeiten im "Home-Office" abgelehnt - Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung unwirksam
Arbeitnehmer kann Tätigkeit als Telearbeitsplatz nicht aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts einseitig zuweisen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht allein wegen seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt ist, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Im zugrunde liegenden Streitfall beschäftigte der Arbeitgeber den Kläger als Ingenieur; der Arbeitsvertrag enthielt keine Regelungen zu einer Änderung des Arbeitsorts. Der Arbeitgeber bot dem Arbeitnehmer nach einer Betriebsschließung an, seine Tätigkeit im "Home-Office" zu verrichten. Nachdem der Arbeitnehmer hierzu nicht bereit war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.09.1955
- 1 AZR 480/54 -
BAG: Sozialadäquater wilder Streik kann durch Übernahme einer Gewerkschaft zu legitimen Streik werden
Kein Recht zur fristlosen Kündigung des streikenden Arbeitnehmers
Ein sozialadäquater Streik, der ohne Aufruf einer Gewerkschaft ausgebrochen ist (sog. "Wilder Streik"), kann durch Übernahme einer Gewerkschaft zu einem legitimen Streik werden. In diesem Fall ist eine fristlose Kündigung der streikenden Arbeitnehmer unzulässig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 1954 traten die Schlachtergesellen des Kieler Schlachthofes in den Streik, um somit Lohnerhöhungen zu erreichen. Der Streik wurde zwei Tage nach der Arbeitsniederlegung von einer Gewerkschaft genehmigt, von ihr weitergeführt und schließlich zu Ende gebracht. Einer der Schlachtergesellen wurde dennoch von seinem Arbeitgeber mit Hinweis... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2016
- 2 AZR 431/15 -
BAG zur "Druckkündigung": Rechtswidrige Arbeitsniederlegung von Beschäftigten zwecks Erreichens einer unberechtigten Kündigung eines Arbeitnehmers kann dessen Kündigung rechtfertigen
Arbeitgeber muss aber Belegschaft durch zumutbare Maßnahmen von Arbeitsniederlegung abbringen
Drohen Beschäftigte mit einer Arbeitsniederlegung, um somit die Kündigung eines unliebsamen Kollegen zu erreichen, ist dessen Kündigung als sogenannte "Druckkündigung" nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber die drohenden wirtschaftlichen Nachteile durch den Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Arbeitsniederlegung und durch Drohung mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu verhindern versucht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hafenfacharbeiter wurde im September 2011 von seiner Arbeitgeberin gekündigt, da der Hafenfacharbeiter außerdienstlich ein Kind missbraucht hatte. Die Kündigung hatte vor Gericht jedoch keinen Bestand. Im April 2012 versuchte die Arbeitgeberin erneut das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden, da Mitarbeiter eine weitere Zusammenarbeit... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.10.2015
- 2 AZR 569/14 -
BAG: Beharrliche und unberechtigte Arbeitsverweigerung kann fristlose Kündigung nach sich ziehen
Leistungsverweigerungsrecht bei Unzumutbarkeit der Arbeitsausübung
Verweigert ein Arbeitnehmer beharrlich und unberechtigt die Erbringung der Arbeitsleistung, so kann dies nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 275 Abs. 3 BGB steht dem Arbeitnehmer nur zu, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung für ihn, etwa aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Persönlichkeitsverletzung durch den Arbeitgeber, unzumutbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem IT-Spezialisten im Oktober 2012 fristlos gekündigt, da er trotz Abmahnungen und angebotenen Personalgesprächen nicht mehr zur Arbeit erschien. Der Arbeitnehmer hielt es für unzumutbar weiterhin für seine Arbeitgeberin tätig zu sein. Seiner Meinung nach habe sie ihn fortwährend gemobbt. So sei er bei Beförderungen trotz guter Arbeitsleistung... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.10.2013
- 5 Sa 111/13 -
Streit um Lohnansprüche berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung
Beharrliche Arbeitsverweigerung wegen angeblich zu geringer Löhne kann fristlose Kündigung nach sich ziehen
Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit auszuführen, weil er denkt, er sei nicht ausreichend vergütet, riskiert eine fristlose Kündigung. Ein Irrtum schützt ihn nicht. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Der 49-jährige Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Beklagten seit gut einem Jahr als Bodenleger beschäftigt. Für bestimmte Bodenverlegearbeiten war ein Akkordsatz vereinbart, ansonsten ein Stundenlohn von 12 Euro. Der Kläger sollte in 40 nahezu identischen Häusern im Akkord Bodenbelag verlegen. Dabei musste er vorbereitend - wie üblich - auch den Belag in die einzelnen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 16.05.2012
- S 3 AL 892709 -
Nicht ordnungsgemäß abgegoltene Überstunden berechtigen Arbeitnehmer nicht ohne weiteres zur Arbeitsverweigerung
12-wöchige Sperrzeit bei selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit gerechtfertigt
Wenn Überstunden nicht ordnungsgemäß bezahlt werden, berechtigt dies den Arbeitnehmer nicht ohne weiteres, nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen. Das Zurückbehaltungsrecht muss konkret gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wird das Zurückbehaltungsrecht nicht ordnungsgemäß ausgeübt, kann ein wichtiger Grund für die Arbeitsverweigerung oder das unentschuldigte Fehlen nicht eingreifen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Gegenstand der Klage war die Feststellung der Bundesagentur für Arbeit, dass der Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld wegen einer zwölfwöchigen Sperrzeit ruhe, weil der Kläger die vom Arbeitgeber angeordnete Mehrarbeit nicht geleistet und deshalb seine Beschäftigung verloren habe.Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung führte das Sozialgericht... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Hamm, Vergleich vom 19.07.2011
- 14 Sa 1896/10 -
Arbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung eines Fußballtrainers wegen Arbeitsverweigerung für zulässig
Parteien schließen vor dem Landesarbeitsgericht Vergleich
Ein Fußballtrainer, der gemäß seines schriftlichen Arbeitsvertrags als „Trainer“ eingestellt wird, hat keinen Anspruch darauf, ausschließlich als Cheftrainer für eine Mannschaft zu arbeiten. Erscheint der Trainer trotz Aufforderung des Vereins nicht mehr zur Arbeit, weil ein weiterer Trainer eingestellt wurde, kann dies als Arbeitsverweigerung gewertet werden, die zur Kündigung führen kann. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegen. In dem darauf folgenden Berufungsverfahren schlossen die Parteien vor dem Landesarbeitsgericht Hamm einen Vergleich.
Der 45 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde im Juli 2009 bei dem beklagten Verein in Siegen eingestellt. Er wurde als Trainer der ersten Mannschaft eingesetzt, die am Spielbetrieb der 5. Fußballliga (NRW-Liga) teilnimmt. Bereits Ende Oktober 2009 stellte der beklagte Verein den Kläger von seiner Arbeitsverpflichtung frei. Die Trainerstelle bei der ersten Mannschaft... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2000
- 9 AZR 404/99 -
Urlaubsabbruch: Chef darf Arbeitnehmer nicht aus Urlaub holen - Kein Rückrufrecht
Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers
Urlaub bleibt Urlaub. Arbeitgeber können Mitarbeiter, die schon in die Ferien aufgebrochen sind, nicht zurückbeordern. Dies gilt auch bei innerbetrieblichen Schwierigkeiten. Anders lautende individuell festgelegte Vereinbarungen sind nicht gültig. Eine solche Abrede verstößt nämlich gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger war bei der Beklagten als Softwareentwickler mit einem Monatsbruttogehalt von zuletzt 5.800, 00 DM beschäftigt. Er kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 1998. Auf seinen Wunsch bewilligte ihm die Beklagte für Mai und Juni 1998 Urlaub. Nach ihrer Behauptung hat die Beklagte mit dem Kläger vereinbart, daß er trotz Urlaubs bei Bedarf arbeiten müsse.Nachdem... Lesen Sie mehr
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.11.2007
- 12 Sa 1606/06 -
Kündigung wegen der Weigerung, Rufbereitschaft an Wochenenden zu leisten ist unwirksam
Keine besondere arbeitsvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung
Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist eine ordentliche Kündigung wegen der Weigerung eines Mitarbeiters, an Wochenenden Rufbereitschaft zu leisten, unwirksam, wenn es an einer entsprechenden arbeitsvertraglichen oder kollektivrechtlichen Verpflichtung zur Ableistung solcher Dienste fehlt.
Ein Mitarbeiter aus dem IT-Bereich eines Unternehmens unterhielt sowohl am Arbeitsort A als auch an einem mehrere hundert Kilometer entfernten Ort B eine Wohnung, wo seine beiden Kinder, die er nach der Scheidung wechselseitig mit seiner früheren Ehefrau betreut, leben. Im Rahmen eines Projektes führte der Arbeitgeber für den IT-Bereich an Wochenenden eine Rufbereitschaft ein. Sie war... Lesen Sie mehr