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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitszeitgutschrift“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.05.2024
- 2 C 13.23 -

Bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebens­arbeitszeit­konten sind grundsätzlich irrelevant für die Versorgungsbezüge

Versorgungsrechtliche Folgen bei Wechsel des Vor­ruhestands­modells waren bekannt

Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeit­beschäftigung festgesetzte Teilzeitquote. Verrichtet der Beamte über die Teilzeitquote hinaus Dienst, um diese Zeit auf einem Lebens­arbeitszeit­konto - etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit - anzusparen, führt dies im Fall der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme der "erdienten" Freistellung grundsätzlich nicht zur versorgungs­rechtlichen Berücksichtigung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Unmöglichkeit darauf zurückgeht, dass sich der Beamte später freiwillig für ein anderes Vorruhestandsmodell entschieden hat. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger stand zuletzt als Postoberamtsrat im Dienst der Deutschen Post AG. Aufgrund der geplanten Inanspruchnahme eines Altersteilzeitmodells wurde dem Kläger ab Januar 2017 bis Dezember 2019 eine Teilzeitbeschäftigung mit einer Arbeitszeit von 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewilligt. Im Umfang der Arbeitszeit, die der Kläger über die festgesetzte Teilzeitquote hinaus Dienst leistete, erfolgte eine Gutschrift auf einem Lebensarbeitszeitkonto mit dem Ziel, das Zeitguthaben in einer Freistellungsphase am Ende der Altersteilzeit abzubauen. Zum Eintritt in die Freistellungsphase kam es jedoch nicht, weil der Kläger ab Januar 2020... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2020
- 1 A 2217/18 -

Weisung zur Anlegung der Dienstkleidung vor Schichtbeginn begründet kein Arbeits­zeit­gutschrift­anspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit

An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar

Die Weisung, dass zum Schichtbeginn die Dienstkleidung angelegt sein muss, begründet keinen Anspruch auf Arbeits­zeit­gutschrift wegen rechtswidriger Zuvielarbeit. Das An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 erging gegen eine Zollbeamtin die schriftliche Weisung, wonach sie sich während ihrer planmäßigen Dienstzeit einsatzbereit in Dienstkleidung an der Dienststelle aufzuhalten habe. Auf ihre Nachfrage, wie der Ablauf sei, antwortete ihr Vorgesetzter mündlich: "Dann kommst du halt eine Viertelstunde früher". Die Zollbeamtin sah... Lesen Sie mehr