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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Armbanduhr“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.04.2008
- 6 U 34/07 -

Armbanduhrenwerbung "30 Meter wasserdicht" ist oft irreführend

Hersteller simulieren oft die Wassertiefe ohne die Uhren wirklich unter Realbedingungen zu testen

Armbanduhren, die mit dem Werbetext "30 Meter wasserdicht" beworben werden, müssen auch eine solche Tauchtiefe aushalten, ansonsten ist die Werbung irreführend. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Armbanduhr mit der Werbeaussage "30 m wasserdicht" beworben. Tatsächlich ist die Uhr diesbezüglich nie getestet worden.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass diese Werbeaussage irreführend ist und nicht weiter verwendet werden darf. Die Richter urteilten, dass ein verständiger Durchschnittsverbraucher eine derartige Aussage dahingehend verstehe, dass die beworbene Uhr hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt sei, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden. Gemeint sei damit nicht nur, dass die Uhr ein einmaliges Eintauchen... Lesen Sie mehr