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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufbewahrverpflichtung“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.09.2022
- 8 C 12.21 -

Anforderungen an die Darlegung von Zweifeln am Zugang eines an eine Behörde mit Post­eingangs­dokumentation gerichteten Bescheides

Behörde muss Zugang des Verwaltungsaktes und Zeitpunkt des Zugangs nachweisen

Ein Gericht darf Zweifel am Zugang eines mit einfacher Post an eine Behörde gesandten Bescheides verneinen, wenn diese den Zugang zwar bestreitet, ihre lückenlose Dokumentation des Posteingangs für den fraglichen Zeitraum aber nicht offenlegt und die zu Beginn des Verwaltungsprozesses noch verfügbare Dokumentation nicht aufbewahrt. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Klägerin, eine amtsangehörige Gemeinde, klagte gegen einen subventionsrechtlichen Zinsbescheid des beklagten Ministeriums. Der Bescheid wurde mit einfacher Post an sie und nicht an den Bevollmächtigten gesandt, der sich im Verwaltungsverfahren - ohne Vorlage einer Vollmacht - für sie bestellt hatte. Nach der Bekanntgabefiktion des § 41 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt ein als einfacher Brief versandter Bescheid als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post bekanntgegeben. Erst mehr als einen Monat später hat die Klägerin Klage erhoben und geltend gemacht, sie habe keinen Bescheid erhalten. Im Berufungsverfahren hat sie auf Nachfrage... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.02.2019
- XI R 42/17 -

BFH zu Rückstellungen für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten

Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum

Die Kosten einer 10-jährigen Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV-Rechenzentrum sind bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs­gesellschaft nicht rückstellungsfähig. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Februar 2019 fehlt es an einer öffentlich-rechtlichen wie auch an einer zivilrechtlichen Verpflichtung zur Datenaufbewahrung.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende GmbH hatte in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 eine Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen angesetzt. Diese bezogen sich auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von sog. Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum.Für die "Mandantendatenarchivierung" legte sie je Mandant das pauschal... Lesen Sie mehr