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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufklärungsgespräch“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 30.05.2022
- 4 O 147/21 -

Ärztliches Aufklärungsgespräch erst kurz vor OP kommt zu spät

Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €

Die Einwilligung eines Patienten in einen ärztlichen Eingriff ist nur dann wirksam, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt hat. Die Aufklärung muss auch so frühzeitig sein, dass dem Patienten für die Entscheidung genügend Bedenkzeit verbleibt. Ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitung ist wegen des bestehenden Zeitdrucks grundsätzlich verspätet. Als Folge dessen ist die durchgeführte Operation rechtswidrig. Das Landgericht Frankenthal hat in einem solchen Fall einer Frau aus Baden-Württemberg jetzt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zugesprochen.

Die Frau litt unter mehreren Augenbeschwerden, unter anderem starker Kurzsichtigkeit, erhöhtem Augeninnendruck und Trübung einer Linse. In einer Augenarztpraxis in der Metropolregion Rhein-Neckar wurde ihr deshalb bei einem Auge eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Kurze Zeit nach der OP kam es zu einer wesentlichen Verschlechterung der Sehfähigkeit auf nur noch 25 %. Die Patientin gab dem operierenden Arzt hierfür die Schuld; ihm seien Fehler bei der Behandlung unterlaufen. Außerdem habe er sie nicht ausreichend über die Risiken der Operation aufgeklärt, weshalb sie sich nicht für eine andere, weniger riskante Behandlung entschieden habe.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 29.06.2021
- 4 U 1388/20 -

Beweis zur Durchführung des ärztlichen Auf­klärungs­gesprächs setzt nicht Erinnerung des Arztes an Gespräch voraus

Nachweis einer ständigen Übung genügt bei schlüssigen Angaben des Arztes und Bestätigung der Angaben durch Dokumentation

Für den Beweis, dass ein ärztliches Aufklärungsgespräch durchgeführt wurde, ist es nicht erforderlich, dass sich der Arzt an das Gespräch konkret erinnert. Der Nachweis einer ständigen Übung genügt vielmehr, wenn die Angaben des Arztes in sich schlüssig sind und durch die Dokumentation im Wesentlichen bestätigt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 sollte in einem Krankenhaus in Sachsen einem Patienten ein Shaldon-Katheter durch einen Arzt eingesetzt werden. Dies misslang jedoch. Unter anderem mit der Begründung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung vor der Anlage des Katheters nicht erfolgt sei, klagte der Patient nachfolgend auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr