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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufkleben“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bochum, Beschluss vom 28.08.1978
- VIII Qs 114/78 -

Plakatekleben an Hauswand stellt strafbare Sachbeschädigung dar

Überkleben bereits unerlaubt angebrachter Plakate dabei unbeachtlich

Wer an einer Hauswand unberechtigt ein Plakat anbringt, macht sich wegen einer Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafbar. Dies gilt selbst dann, wenn bereits unerlaubt angebrachte Plakate überklebt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klebte eine Person ein Plakat an eine Hauswand, ohne dazu eine Erlaubnis vom Eigentümer gehabt zu haben. Dieser erstatte daher Anzeige wegen Sachbeschädigung, was zu einer Anklage wegen Sachbeschädigung führte. Der Angeklagte wehrte sich jedoch mit dem Argument, dass an der Hauswand bereits unerlaubt Plakate angebracht waren und dass daher bereits der erste Ankleber eine Sachbeschädigung begangen habe.Das Landgericht Bochum folgte nicht der Ansicht des Angeklagten und verurteilte ihn wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Zum Recht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.08.1978
- 5 Ss 86/78 - 372/78 I -

"Wildes Plakatieren": Überkleben einer Werbefläche mit politischem Plakat stellt strafbare Sachbeschädigung dar

Mögliche Beeinträchtigung der sozialen Geltung und des guten Rufs begründet Strafbarkeit

Wer eine Werbefläche unerlaubt mit einem politischen Plakat überklebt, macht sich wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) strafbar. Denn dadurch kann die soziale Geltung bzw. der gute Ruf des Sachherren beeinträchtigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mann wegen Sachbeschädigung angeklagt, weil er eine freie Werbefläche unerlaubt mit einem politischen Plakat überklebte.Das Oberlandesgericht Düsseldorf bejahte eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Zwar habe keine Substanzverletzung oder Funktionsvereitelung... Lesen Sie mehr