die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auflassungsvormerkung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2021
- 2-13 S 18/20 -
Werdende Wohnungseigentümer sind zur Eigentümerversammlung zu laden
Keine Einladung des noch im Grundbuch stehenden Eigentümers
Ist der Verkauf einer Eigentumswohnung geplant, so ist der werdende Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung zu laden und nicht der noch im Grundbuch stehende Eigentümer. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Vor einer Eigentümerversammlung im November 2018 hatte eine Wohnungseigentümerin ihre Wohnung an ein Ehepaar verkauft und übergeben. Zu Gunsten der Eheleute bestand zudem eine Auflassungsvormerkung. Zu der Versammlung wurde nicht die noch im Grundbuch stehende Wohnungseigentümerin, sondern die Eheleute geladen. Gegen die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse erhob die Wohnungseigentümerin daher Klage. Das Amtsgericht Kassel wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Wohnungseigentümerin.Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.... Lesen Sie mehr