die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aus- und Einbaukosten“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2012
- VIII ZR 226/11 -
Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferungen: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern
Nach EU-Recht ist der beklagte Unternehmer bei mangelhafter Lieferung nicht zum Aus- und Einbau der mangelhaften Ware verpflichtet
Die gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ("Lieferung einer mangelfreien Sache") ist auf den Verbrauchsgüterkaufvertrag (b2c) beschränkt und gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern (b2b) oder zwischen Verbrauchern (c2c). Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Fall kaufte die im Sportplatzbau tätige Klägerin bei der Beklagten EPDM-Granulat eines polnischen Produzenten zur Herstellung von Kunstrasenplätzen in zwei Gemeinden. Nach dem Einbau durch die Klägerin stellte sich heraus, dass das von der Beklagten gelieferte Granulat mangelhaft war. Die Beklagte lieferte kostenlos Ersatzgranulat, lehnte es aber ab, das mangelhafte Granulat auszubauen und das Ersatzgranulat einzubauen. Daraufhin ließ die Klägerin diese Arbeiten durch ein anderes Unternehmen durchführen.Mit ihrer Klage hat die Klägerin unter anderem die Zahlung der ihr für den Aus- und Einbau entstandenen... Lesen Sie mehr