wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausbreitung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.09.2021
- 5 MB 22/21 -

Beseitigung des Chinesischen Muntjaks gerichtlich bestätigt

Duldungsanordnung auch unter Berücksichtigung der Eigentumsgarantie verhältnismäßig

Mit Beschluss hat das Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gerichts in zweiter Instanz eine Anordnung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) bestätigt, die der Eigentümerin eines Eigenjagdbezirkes im nördlichen Kreis Rendsburg-Eckernförde aufgibt, behördliche Maßnahmen zur Beseitigung des Chinesischen Muntjaks auf ihren Flächen zu dulden.

Nach einem erfolglosen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht ist damit auch die Beschwerde der antragstellenden Eigentümerin vor dem Oberverwaltungsgericht als unbegründet zurückgewiesen worden.Die Duldungsanordnung sei auch unter Berücksichtigung der Eigentumsgarantie verhältnismäßig, so das OVG. Die Antragstellerin selbst sei nicht jagdausübungsberechtigt. In den anliegenden Jagdbezirken habe das LLUR gegenüber der Jägerschaft angeordnet, die Muntjaks mit dem Ziel der Bestandserschöpfung durch Abschuss "aus der Natur zu entnehmen". Der Versuch, den Bestand auch auf den Flächen der Antragstellerin durch die Jägerschaft beseitigen... Lesen Sie mehr