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Thüringer Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 21.07.2011
- 1 U 1223/05 -
Bauunternehmen und Architekt haften für missglückte Sanierung der Flutlichtanlage im Fußballstadion
Bauunternehmen als auch Architekt für Baumängel verantwortlich
Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass neben dem Bauunternehmen auch der Architekt für eine missglückte Sanierung der Flutlichtanlage im Steigerwaldstadion haftet.
Im vorliegenden Fall hatte die Thüringer Landeshauptstadt im Jahr 1999 die Flutlichtanlage des Steigerwaldstadions erneuern lassen. Noch vor der Abnahme der Bauleistungen knickte einer der neuen Lichtmäste (in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1999) über dem Seilanschluss ab; das abgebrochene 7,2 t schwere Teil des Mastes hing pendelnd herab und drohte abzustürzen. Aus Sicherheitsgründen wurden deshalb alle vier Masten demontiert. Hierfür und für die anschließende Neuplanung und Neuerrichtung der Flutlichtanlage musste die Stadt Erfurt mehr als 1 Mio. Euro aufwenden.Diese so genannten Mängelbeseitigungskosten waren Gegenstand... Lesen Sie mehr
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