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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausgangssperre“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 16.03.2023
- 6 K 812/21, 6 K 934/21, 6 K 1044/21 und 6 K 1090/21 -
Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren in den Corona-Allgemeinverfügungen des Märkischen Kreises nicht zu beanstanden
Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren zur Eindämmung des Corona-Virus geeignet und erforderlich
Die im Frühjahr 2021 zur Eindämmung von Neuinfektionen mit dem Coronavirus erlassenen Allgemeinverfügungen des Märkischen Kreises sind nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgerichts Arnsberg entschieden. Dabei erwiesen sich die jeweils beanstandeten Regelungen als rechtmäßig.
Gegenstand des ersten Klageverfahrens war die im Zeitraum vom 29. März 2021 bis zum 18. April 2021 geltende Anordnung von Kontaktbeschränkungen für den privaten Raum. In diesem Zeitraum war die vom Deutschen Bundestag im März 2020 festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite noch gegeben. Die beanstandete Regelung der insoweit maßgeblichen Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises vom 26. März 2021 erlaubte Kontakte nur zwischen Personen des eigenen Hausstandes (ohne Personenbegrenzung) sowie zwischen Personen eines Hausstandes und höchstens einer weiteren Person (abweichende Regelungen gab es für die Osterfeiertage 2021).... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.2022
- 3 CN 2.21 -
Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom März 2020 war unverhältnismäßig
Ganztägige Ausgangssperre stellt schweren Eingriff in Grundrechte dar
Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Nach § 4 Abs. 2 BayIfSMV* war das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe waren insbesondere die in Absatz 3 aufgeführten Tätigkeiten, darunter Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung (§ 4 Abs. 3 Nr. 7 BayIfSMV).... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 21.04.2021
- 7 L 689/21 -
Ausgangsbeschränkung in Köln bleibt vorerst bestehen
Ausgangsbeschränkungen voraussichtlich verhältnismäßig und zumutbar
Die zur Pandemiebekämpfung von der Stadt Köln verhängte nächtliche Ausgangsbeschränkung ist voraussichtlich verhältnismäßig und zumutbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag eines Bürgers abgelehnt.
Nachdem die Inzidenzzahl in Köln trotz zahlreicher Corona-Schutzmaßnahmen über einen längeren Zeitraum über 100 lag, hatte die Stadt Köln am 16. April 2021 zusätzlich eine Ausgangsbeschränkung erlassen. Danach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe, wie z.B. der Berufsausübung oder einem Arztbesuch,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 12.04.2021
- 4 B 105/21, 4 B 107/21, 4 B 116/21 -
VG Braunschweig bestätigt Ausgangssperren für die LK Peine und Gifhorn
Voraussetzungen für Wolfsburg nicht hinreichend dargelegt
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat Eilanträge von Einwohnern der Landkreise Peine und Gifhorn auf Aufhebung der Ausgangssperren abgelehnt, hingegen Anträgen von Einwohnern aus Wolfsburg stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes entschieden, dass nach den gesetzlichen Regelungen eine Ausgangssperre letztes Mittel (ultima ratio) zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sei. Deshalb seien unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hohe Anforderungen an eine solche Maßnahme zu stellen. Darzulegen sei, dass und... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 31.12.2020
- 4 L 2179/20.DA -
VG Darmstadt: Nächtliche Ausgangsbeschränkung in Offenbach rechtmäßig
Fallzahlen können erst nach Silvester neu bewertet werden
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am Silvesterabend den am selben Tage eingegangenen Eilantrag einer Bewohnerin der Stadt Offenbach am Main abgelehnt, mit dem diese sich gegen eine von der Stadt Offenbach am 22.12.2020 verfügte Ausgangsbeschränkung für die Zeit zwischen 21.00 Uhr abends und 05.00 Uhr morgens gewendet hat.
Zur Begründung berief sich die Antragstellerseite im Wesentlichen auf eine Regelung im aktuellen hessischen "Eskalationskonzept im Ampelsystem" (gemeinsame Weisung des Hessischen Ministers des Innern und für Sport sowie des Hessischen Ministers für Soziales und Integration; wo unter anderem ausgeführt wird, dass die bei einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern... Lesen Sie mehr
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