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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausgleichsbeträge“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.05.2022
- 2 C 3.21 -

Anspruch auf Ergänzung der Nachversicherung in der Rentenversicherung beim Wechsel eines Beamten in das EU-Ausland

Ausgleichsanspruch auf Grundlage des Unionrechts zuzuerkennen

Macht ein Beamter von der Arbeitnehmer­freizügigkeit nach Art. 45 AEUV Gebrauch, indem er aus dem in Deutschland begründeten Beamtenverhältnis ausscheidet, um in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so hat er einen Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag, der die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzt, die ihm infolge der mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verbundenen Nachversicherung zusteht. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, war ab 1978 als beamteter Lehrer in Nordrhein- Westfalen tätig; in diesem Dienstverhältnis wäre er Anfang Februar 2016 in den Ruhestand getreten. Er beantragte jedoch im Jahr 1999 seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, um in Österreich als Lehrer zu arbeiten. Daraufhin wurde der Kläger in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Im Gegensatz zum Bund und anderen Ländern hat das Land Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Regelung geschaffen, nach der den Beamten im Falle ihres Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis die bis dahin erworbenen Versorgungsanwartschaften im Grundsatz erhalten bleiben.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 16.01.2013
- 8 K 2174/11, 8 K 36/12, 8 K 186/12 u.a. -

Von Grundstückseigentümer zu zahlende Ausgleichsbeträge für Stadtkernsanierung müssen angemessen sein

Festgelegte Ausgleichsbeträge zur Abschöpfung sanierungsbedingter Wertsteigerungen von Grundstücken überhöht

Die Stadt Hilchenbach wird von den Grundstückseigentümern deutlich weniger Ausgleichsbeträge wegen der ab 1972 durchgeführten Stadtkernsanierung erhalten als bisher von ihnen verlangt. Die Eigentümer der in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelegenen Grundstücke müssen zwar Ausgleichsbeträge in Höhe der sanierungsbedingten Wertsteigerungen leisten. Die ursprünglichen Forderungen der Stadt sind aber überhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Hilchenbach führte ab 1972 Stadtkernsanierung durch. Die Eigentümer der in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelegenen Grundstücke sollten hierfür Ausgleichsbeträge in Höhe der sanierungsbedingten Wertsteigerungen leisten.Fast alle der zwölf Grundeigentümer, die sich vor dem Verwaltungsgericht gegen ihre... Lesen Sie mehr