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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auslandsdeutsche“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.10.2020
- L 8 SO 77/20 -
Familienangehörige von Auslandsdeutschen haben keine Anspruch auf Sozialhilfe
Sozialhilfe für Auslandsdeutsche kann nur in außergewöhnlichen Notlagen gewährt werden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Familienangehörige von Auslandsdeutschen, die selbst nicht deutsche Staatsangehörige sind, keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Geklagt hatte ein 69-jähriger Mann aus Bremen, der seinen Lebensunterhalt aus einer kleinen Rente von rd. 980 € bestreitet. Seine seit 1993 mit ihm verheiratete Frau stammt aus Thailand. Im Jahre 2017 wanderte das Paar nach Thailand aus, wo die Frau eine Tochter aus erster Ehe hat. Ihre Tochter hatte ein Kind bekommen, welches sie aber nach der Geburt verlassen hatte. Das Paar nahm sich des Kindes an, indem die Frau ihr Enkelkind adoptierte und bei sich aufnahm.Nachdem nun drei Personen zu versorgen waren und eine neue Wohnungseinrichtung benötigt wurde, beantragte der Mann Sozialhilfe in Bremen. Das Sozialamt lehnte den Antrag... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.12.2013
- 1 AR 22/13 -
Fehlender deutscher Wohnsitz des Erblassers begründet Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg bei Tod des Erblassers
Vorschrift des § 343 Abs. 2 S. 1 FamFG begründet örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg
Stirbt ein Deutscher im Ausland und hatte er zum Todeszeitpunkt im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen Aufenthalt, so ist gemäß § 343 Abs. 2 S. 1 FamFG das Amtsgericht Schöneberg als Nachlassgericht zuständig. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen dem Amtsgericht Charlottenburg und dem Amtsgericht Schönberg Streit über die Zuständigkeit in einem Nachlassverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hielt sich angesichts dessen, dass die Erblasserin zum Zeitpunkt des Todes weder ihren Wohnsitz noch ihren Aufenthalt in Deutschland hatte, für unzuständig. Es erklärte daher mit Beschluss... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.07.2012
- 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 -
Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen: Voraussetzung "drei Monate ununterbrochen in Deutschland" gewohnt zu haben für Wahlberechtigung verfassungswidrig
BVerfG zum Wahlrecht von Auslandsdeutschen ohne dauerhaften Wohnsitz in Deutschland
Die im Ausland lebenden Deutschen sind gemäß § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der hier maßgeblichen, gegenwärtigen Fassung wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Sesshaftigkeitserfordernis hatte der Gesetzgeber in der Vergangenheit schrittweise gelockert. Die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen setzte zunächst zusätzlich zum Erfordernis des früheren dreimonatigen Aufenthalts voraus, dass seit ihrem Fortzug nicht mehr als zehn Jahre verstrichen waren. Später wurde die Fortzugsfrist für Auslandsdeutsche außerhalb der Mitgliedstaaten des... Lesen Sie mehr
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