die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auslandskrankenversicherung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 30.05.2017
- 159 C 517/17 -
Lückenhafte Belege zur Auslandskrankenbehandlung gehen zu Lasten des Versicherten
Behandlungskosten können nur bei ausreichenden Belegen zu konkreten Behandlungen erstattet werden
Verlangt ein Reisender von der Reiseversicherung Behandlungskosten ersetzt, gehen unvollständige Belege zu seinen Lasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende 42-jährige Vater beantragte nach durchgeführter Pakistanreise für sich und seine beiden 5-jährigen Zwillinge bei seiner Reiseversicherung Erstattung von Behandlungskosten in Höhe von umgerechnet 1.343,75 Euro. Am 20. Januar 2015 hatte er für sich und seine beiden Kinder eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen. Am 23. März 2015 reichte er eine Schadensmeldung ein und verlangte von ihm in Pakistan für Behandlung und Medikamente bezahlte 150.060 pakistanische Rupien zu erstatten.Aus den eingereichten Unterlagen ging nicht hervor, an welchen Erkrankungen der Kläger... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 31.05.2016
- B 1 A 2/15 R -
Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen
Gruppenversicherungsvertrag der Krankenkasse stellt zusätzliche, nicht per Gesetz zugelassene Leistung dar
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein zwischen einer Krankenkasse und einem privaten Krankenversicherer geschlossener Vertrag, der die Mitglieder der Krankenkasse und deren familienversicherte Angehörige weltweit bei Auslandsreisen gegen Krankheitskosten versichert, unzulässig ist.
Die klagende Krankenkasse des zugrunde liegenden Verfahrens versicherte bei einem privaten Krankenversicherer ihre Mitglieder und deren familienversicherten Angehörigen weltweit bei Auslandsreisen gegen Krankheitskosten. Das Bundesversicherungsamt bat nach anfänglicher Duldung um Beendigung des Vertrags, beriet die Klägerin aufsichtsrechtlich und verpflichtete sie, den Gruppenversicherungsvertrag... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2015
- 20 U 190/13 -
Auslandskrankenversicherung muss Flugkosten zur Notoperation übernehmen
Auch möglicher ärztlicher Behandlungsfehler der Ärzte im Ausland stellt Leistungspflicht der Versicherung nicht in Frage
Ein Krankenversicherer hat einer Versicherten ca. 21.500 Euro für den Rückflug von Portugal nach Deutschland zu erstatten, weil eine gebotene Notoperation der Versicherten in Portugal nicht gewährleistet war. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1971 in Portugal geborene Klägerin aus Gelsenkirchen unterhielt bei der beklagten Versicherungsgesellschaft aus Berlin eine sogenannte Langfristige Auslandskrankenversicherung. Nach den Versicherungsbedingungen erstattet die Versicherung dem Versicherten die durch einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.04.2013
- L 1 KR 337/12 KL und L 1 KR 17/14 KL -
Kein weltweiter kostenloser Auslandskrankenversicherungsschutz für gesetzlich Versicherte
Betriebskrankenkassen dürfen keine entsprechenden Verträge mit privaten Versicherungsunternehmen abschließen
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Begründung und Durchführung einer weltweiten Auslandskrankenversicherung keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Betriebskrankenkassen dürfen daher nicht mit privaten Versicherungsunternehmen den Auslandskrankenversicherungsschutz ihrer Mitglieder vertraglich regeln.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahre 2007 schlossen die R + V Betriebskrankenversicherung und die Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers - sowie über 20 weitere Betriebskrankenkassen - jeweils mit privaten Versicherungsunternehmen Gruppenversicherungsverträge über einen Auslandskrankenversicherungsschutz ihrer Mitglieder. Dieser umfasste die bei Urlaubs- oder beruflich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 27.02.2013
- 273 C 32/13 -
Versicherungsnehmer muss bei nicht verständigter Notrufzentrale der Auslandsreisekrankenversicherung Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung beweisen können
Vorlage der Krankenhausrechnung ohne Diagnose nicht ausreichend
Sofern bei einer Erkrankung im Ausland die Notrufzentrale der Versicherung nicht verständigt wird, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass und woran er tatsächlich erkrankt ist und dass die medizinische Behandlung notwendig war. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hat eine Auslandsreisekrankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz im Landkreis München abgeschlossen. Entsprechend den Versicherungsbedingungen ist im Krankheitsfall die Notrufzentrale zu verständigen, so dass der medizinische Dienst der Versicherung die Behandlung begleiten und den Rücktransport nach Deutschland organisieren kann.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Beschluss vom 08.05.2008
- 32 S 11/08 -
Auslandskrankenversicherung: versicherter Zeitraum wichtig!
Zur Frage, wann die Auslandskrankenversicherung auch für eine Behandlung nach Ablauf der Versicherungszeit von sechs Wochen zahlen muss
Die Auslandskrankenversicherung erfasst häufig nur einen Auslandsaufenthalt bis sechs Wochen. Wird der Reisende während dieser Zeit krank und ist länger transportunfähig, besteht allerdings auch für die weiteren Behandlungskosten Deckung. Dass das unabhängig davon gilt, für welchen Zeitpunkt der Versicherte die Rückreise ursprünglich geplant hatte, entschieden jetzt Amts- und Landgericht Coburg.
Sie sprachen einem Versicherten rund 1.750 € zu, weil es nach ihrer Auffassung keine Rolle spielt, wie lange der Reisende im Ausland bleiben wollte und ob er die Rückreise für einen späteren Termin gebucht hatte. Maßgeblich ist allein, ob er innerhalb der ersten 42 Tage erkrankt und deshalb nach sechs Wochen noch nicht reisefähig ist.Der klagende Versicherungsnehmer... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 16.11.2006
- AZ 34 S 521/06 -
Bereits das Einreichen einzelner falscher Rechnungen bewirkt den Verlust des gesamten Reisekrankenversicherungsschutzes
Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung
Die Einreichung auch nur einzelner falscher Belege führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers insgesamt, auch wenn tatsächlich eine Erkrankung im Ausland vorlag und Kosten angefallen sind.
Die Klägerin hatte bei der Beklagten eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, in deren Versicherungsschutz auch der Ehemann der Klägerin einbezogen war. Dieser erkrankte im Rahmen eines Nigeriaaufenthaltes im Jahre 2004 an Malaria und wurde dort behandelt. Für diese Behandlung und für Medikamente wurden ihm Rechnungen und Quittungen ausgestellt, die die Klägerin zusammen... Lesen Sie mehr