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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Autoverdeck“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 13.08.2009
- 223 C 6889/09 -
Verdeck aufgeschlitzt: Teilkasko-Versicherung muss bei Diebstahl einer Sache aus dem Auto auch Schaden am Verdeck bezahlen
AG München stärkt Verbraucherschutz
Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto beschädigt, um an das Diebesgut zu gelangen, hat die Teilkaskoversicherung auch diesen Schaden zu ersetzen, da er aus dem Diebstahl selbst resultiert. Anders ist es bei reinem Vandalismus
Ein Versicherungsnehmer schloss bei einem Versicherungsunternehmen eine Teilkaskoversicherung ab. Diese Versicherung umfasste die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des Autos, insbesondere auch wenn diese durch einen Diebstahl herbeigeführt werden.Im August 2008 wurde auf einem Parkplatz das Verdeck des Fiatcabriolets des Versicherungsnehmers aufgeschnitten und eine sich im Auto befindende Jacke entwendet. Dem Autobesitzer entstand ein Schaden am Fahrzeug in Höhe von 832 Euro. Nach Abzug seiner Selbstbeteiligung verlangte er 682 Euro von seiner Versicherung. Diese weigerte sich zu bezahlen. Schäden am Kraftfahrzeug,... Lesen Sie mehr
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