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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.11.2021
- 3 C 6.20 -
Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen
OVG muss neu entscheiden
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Krankenhausträger die Aufnahme seines Krankenhauses in den Krankenhausplan auch dann nicht unabhängig von einer tatsächlichen Bedarfsdeckung und bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern ohne Auswahlentscheidung beanspruchen kann, wenn der Krankenhausplan lediglich die Gesamtbettenzahl je Krankenhaus ausweist, nicht aber die Bettenzahl je Fachgebiet oder Fachabteilung.
Der Beklagte lehnte den Antrag der Klägerin ab, sie mit einem neu zu errichtenden Fachkrankenhaus für Geriatrie in Dresden mit 32 Betten in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufzunehmen. Die dagegen gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat angenommen, dass die Klägerin unabhängig von dem im Raum Dresden vorhandenen Angebot an akutgeriatrischen Krankenhausbetten einen Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan habe. Es hat die Prüfung, wie hoch der tatsächliche Bettenbedarf sei und ob dieser bereits ohne das Krankenhaus der Klägerin gedeckt sei, für entbehrlich gehalten, da die für den Fall... Lesen Sie mehr
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