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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beifahrertür“ veröffentlicht wurden
Landgericht Amberg, Urteil vom 19.07.2017
- 24 S 77/17 -
Hälftige Haftung nach Kollision eines in eine Parklücke einfahrenden Pkw mit einer sich öffnenden Beifahrertür
Sowohl mit in eine Parklücke einfahrendem Pkw als auch mit sich öffnender Beifahrertüren muss gerechnet werden
Kommt es zu einer Kollision eines in eine Parklücke einfahrenden Pkw mit einer sich gerade öffnenden Beifahrertür eines bereits geparkten Pkw, so kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht. Sowohl mit dem Einfahren eines Pkw in einer Parklücke als auch mit dem Öffnen einer Beifahrertür muss grundsätzlich gerechnet werden. Dies hat das Landgericht Amberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Verkehrsunfall als ein Renault Twingo auf einem öffentlichen Parkplatz in eine Parklücke einfuhr und zur gleichen Zeit die Beifahrerin eines bereits geparkten VW Polo die Fahrzeugtür öffnete. Der Renault Twingo stieß gegen die sich öffnende Beifahrertür. Dabei hielt der Renault einen Seitenabstand von 80 cm zum VW ein. Der Eigentümer des VW klagte aufgrund dessen gegen den Eigentümer des Renault auf Zahlung von Schadensersatz. Das Amtsgericht Amberg gab der Klage unter Berücksichtigung einer hälftigen Haftungsverteilung statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.... Lesen Sie mehr
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