die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beschlussmängelstreitigkeiten“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht München, Urteil vom 09.08.2012
- 23 U 4173/11 -
Machtkampf bei MediaSaturn: vorläufiger Etappensieg für METRO
Beschlussanfechtungsklage der Convergenta Invest GmbH erfolglos: Einrichtung eines Beirats bleibt rechtens
In dem in den Medien als „Kampf um die Macht bei MediaSaturn“ umschriebenen Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München einen vorläufigen Schlusspunkt gesetzt. Die Einrichtung eines Beirats bei der Media Saturn Holding GmbH war demnach rechtmäßig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Der zwischen der Convergenta Invest GmbH als Klägerin einerseits, der (1) Media-Saturn Holding GmbH, der (2) METRO Kaufhaus Fachmarkt Holding GmbH und 3 weiteren Parteien als Beklagten andererseits geführte Prozess endete dabei zum Nachteil der berufungsführenden Klägerin und zugunsten der beiden in Berufung gegangenen Beklagten zu 1) und 2). Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) wurde das landgerichtliche Urteil in deren Sinn abgeändert. Die Klägerin hat auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin und die Beklagten zu 2) bis 5) sind Gesellschafter der Beklagten zu 1), bei der es... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2009
- II ZR 255/08 - Schiedsfähigkeit II -
BGH zur Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH hatte über die Grundsatzfrage der Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der GmbH zu entscheiden.
I. Der Kläger ist Gesellschafter der beklagten GmbH. Zwischen ihm und seinen Mitgesellschaftern bestehen seit Jahren tief greifende Differenzen. Die Gesellschafterversammlung der Beklagten beschloss am 9. Oktober 2006 mit den Stimmen der anderen Gesellschafter u.a., den Geschäftsanteil des Klägers aus wichtigem Grund einzuziehen und auf die Mitgesellschafter zu übertragen. Gegen die... Lesen Sie mehr