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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2022
- 26 K 9086/18 und 26 K 9087/18 -
Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte
Einteilung in Besoldungsgruppen verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz
Grundschullehrer haben keinen Anspruch darauf, wie Studienräte besoldet zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen abgewiesen.
Die Klägerinnen sind als Beamtinnen auf Lebenszeit in die
Hintergrund: Änderung der Lehrerausbildung in Nordrhein -Westfalen
Hintergrund der Klageverfahren ist die Änderung der Lehrerausbildung in Nordrhein - Westfalen, die seit Inkrafttreten des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) 2009 für alle Lehramtsbefähigungen den Abschluss eines Bachelor- und eines Masterstudiengangs sowie die erfolgreiche Absolvierung eines Vorbereitungsdienstes verlangt und in weiten Teilen angeglichen wurde. Eine der Klägerinnen absolvierte ihre
Unterschiedliche Einstufung gerechtfertigt
Das VG hat die Klagen abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die
Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
Insbesondere sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt, weil trotz durch das LABG 2009 weitgehend angeglichener Bildungsvoraussetzungen für die verschiedenen Lehrämter inhaltliche Unterschiede zwischen den Lehramtsbefähigungen bestünden . Zudem unterscheide sich der Berufsalltag von Lehrern mit der Lehramtsbefähigung für Grund- , Haupt - und Realschulen von dem der Studienräte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen in einem Maße, das die abweichende Einstufung in die Besoldungsgruppen A 12 und A 13 als sachgerecht rechtfertige und nicht willkürlich sei. Im Rahmen des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" habe es zudem maßgebliche Unterschiede in der
Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen
Gegen die Entscheidung kann die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden, die die Kammer wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31765
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