die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „betriebliche Überarbeitung“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.09.1998
- S 36 U 294/97 -
Sturz vom Stuhl aufgrund Einschlafens wegen Überarbeitung stellt Arbeitsunfall dar
Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht
Fällt jemand an seinem Arbeitsplatz vom Stuhl, weil er wegen einer betrieblichen Überarbeitung eingeschlafen ist, und verletzt er sich dabei, so besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist das Einschlafen dagegen nicht auf die betriebliche Tätigkeit zurückzuführen, so besteht kein Versicherungsschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im August 1996 fiel eine Gastwirtin gegen 1.30 Uhr von einem Sitz an der Theke, wodurch sie mit ihrem Kopf an der Fußstütze der Theke stieß. Nach den Angaben der Gastwirtin kam es zum Sturz, weil sie bei der Abrechnung wegen Übermüdung eingeschlafen sei. Sie sei bereits seit 11 Uhr allein in der Gaststätte tätig gewesen. Sie beanspruchte daraufhin ihre gesetzliche Unfallversicherung. Diese lehnte jedoch eine Zahlung mit dem Hinweis ab, dass ein Arbeitsunfall nicht vorgelegen habe. Die Müdigkeit habe ihre Ursache nicht in der betrieblichen Tätigkeit gehabt. Die Gastwirtin erhob nach dem ablehnenden Bescheid Klage.... Lesen Sie mehr