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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsgelände“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.08.2022
- 5 AZR 154/22 -
Arbeitgeber spricht dem Arbeitnehmer nach Rückkehr aus Corona-Risikogebiet ein Betretungsverbot für das Betriebsgelände aus: Annahmeverzug des Arbeitgebers nach Vorlage eines negativen Corona-Tests durch den Arbeitnehmer
Anspruch auf Vergütung aufgrund Annahmeverzugs
Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger ist als Leiter der Nachtreinigung bei der Beklagten, die am Standort Berlin Lebensmittel für den Handel produziert, beschäftigt. Die Beklagte erstellte zum Infektionsschutz ein Hygienekonzept, das für Arbeitnehmer, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot des Betriebs ohne Entgeltanspruch anordnet. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 16. Juni 2020 sah nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 14 Tagen vor. Diese sollte jedoch nicht für Personen gelten, die über ein ärztliches... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2019
- 1 ABR 48/17 -
Betriebsrat hat Anspruch auf Unterrichtung über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal auf Firmengelände
Aus Arbeitsunfällen des Fremdpersonals können arbeitsschutzrelevante Erkenntnisse für betriebszugehörigen Arbeitnehmer gewonnen werden
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen kann, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden.
Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Verfahrens erbringt Zustelldienste. Auf ihrem Betriebsgelände sind im Rahmen von Werkverträgen auch Arbeitnehmer anderer Unternehmen tätig. Nachdem sich zwei dieser Beschäftigten bei der Beladung von Paletten infolge wegrutschender Überladebleche verletzten, hatte der Betriebsrat von der Arbeitgeberin die Vorlage von Kopien der Unfallanzeigen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2018
- 1 AZR 189/17 -
Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz kann zulässig sein
Arbeitgeber hat bei mangelnden anderweitigen Mobilisierungsmöglichkeiten kurzzeitige, situative Beeinträchtigungen hinzunehmen
Das Streikrecht umfasst die Befugnis einer streikführenden Gewerkschaft, die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebes anzusprechen, um sie für die Teilnahme am Streik zu gewinnen. Eine solche Aktion kann - abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten - mangels anderer Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf einem vom bestreikten Arbeitgeber vorgehaltenen Firmenparkplatz vor dem Betriebsgebäude zulässig sein. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt in einem außerörtlich gelegenen Gewerbegebiet ein Versand- und Logistikzentrum. Zu dem von ihr gepachteten Gelände gehören ein Betriebsgebäude, das über einen zentralen Eingang zugänglich ist, und ein ca. 28.000 qm großer Parkplatz, welcher zur Nutzung für die überwiegend mit dem Auto zur Arbeit kommenden Mitarbeiter bestimmt... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2017
- 24 Sa 979/16 -
Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände von Amazon nicht grundsätzlich unzulässig
Betriebliche Tätigkeit von Amazon wird durch Streikmaßnamen nicht beeinträchtigt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es einer Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt ist, Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers durchzuführen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ver.di wollte mit einem Arbeitskampf gegen die Amazon Pforzheim GmbH erreichen, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen. Sie beabsichtigte, Streikposten auf dem nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden gepachteten Parkplatz des Unternehmens aufzustellen, weil angesichts... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2016
- 41 Ca 15029/15 -
Arbeitsgericht Berlin untersagt Ver.di Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH
Amazon muss Betriebsgelände nicht für einen gegen das Unternehmen selbst gerichteten Arbeitskampf zur Verfügung stellen
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ver.di will mit einem Arbeitskampf gegen die Amazon Pforzheim GmbH erreichen, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen. Sie beabsichtigt, Streikmaßnahmen u.a. auf dem - nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden - Parkplatz des Unternehmens durchzuführen, weil angesichts... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 05.03.2013
- S 1 U 4282/12 -
Unfallversicherungsschutz endet mit dem Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums
Sturz während der Mittagspause in nahegelegener Kantine nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen
Nimmt ein Arbeitnehmer sein Mittagessen in einer Kantine außerhalb des Betriebsgeländes ein, endet der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung für das Zurücklegen des Weges zur und von der Kantine mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem sich die Kantine befindet. Für Unfälle auf Wegen innerhalb des Gebäudes besteht deshalb kein Unfallversicherungsschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob eine angestellte Lehrerin Klage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls. Die Lehrerin nahm, da ihre Schule über keine eigene Kantine verfügte, ihr Mittagessen üblicherweise in der in der Nähe der Schule gelegenen Kantine einer Sparkasse ein. Am Unfalltag stürzte sie auf dem Rückweg vom Mittagessen innerhalb des Gebäudes der Sparkasse und verletzte sich am Knie.... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 30.11.2011
- 21 O 380/11 -
Räum- und Streudienst haftet nicht für Sturz einer Arbeitnehmerin auf Betriebsgelände
Räum- und Streudienst muss lediglich breite Geh- und Fahrwege schaffen
Wer eine Räum- und Streupflicht übernimmt, muss dieser auch nachkommen und sollte das Räumen im Hinblick auf mögliche Schadensfälle auch dokumentieren. Dem Benutzer einer geräumten Fläche muss jedoch auch klar sein, dass er sich nicht völlig auf Schnee- und Eisfreiheit verlassen darf - denn Schnee und Eis gehören zum Winter. Dies entschied das Landgericht Coburg.
In dem zugrunde liegenden Streitfall stürzte im März des Jahres 2010 eine Arbeitnehmerin auf dem Hof ihres Arbeitgebers. Dieser hatte die Räum- und Streupflicht an die beklagte Firma übertragen, welche sie durch einen selbständigen Subunternehmer ausüben ließ. Die spätere Klägerin stürzte gegen 9.00 Uhr und brach sich das linke Radiusköpfchen (Ende des Unterarmknochens Speiche, nahe... Lesen Sie mehr
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