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Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 05.03.2013
- S 1 U 4282/12 -
Unfallversicherungsschutz endet mit dem Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums
Sturz während der Mittagspause in nahegelegener Kantine nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen
Nimmt ein Arbeitnehmer sein Mittagessen in einer Kantine außerhalb des Betriebsgeländes ein, endet der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung für das Zurücklegen des Weges zur und von der Kantine mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem sich die Kantine befindet. Für Unfälle auf Wegen innerhalb des Gebäudes besteht deshalb kein Unfallversicherungsschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob eine angestellte
Öffentlicher Verkehrsraum bildet Grenze zwischen versichertem und unversichertem Bereich
Die Klage wurde vom Sozialgericht Karlsruhe abgelehnt. Bei diesem Unfall stand sie nicht unter dem Schutz der gesetzlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2013
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Sturz auf Salatsauce in der Werkskantine des Arbeitgebers ist kein Arbeitsunfall
(Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 26.03.2012
[Aktenzeichen: S 5 U 1444/11]) - Sturz vor der Dusche auf der Dienststelle kann Arbeitsunfall darstellen
(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 24.01.2012
[Aktenzeichen: S 15 U 40/10]) - Treppensturz auf dem Arbeitsweg: Kein Unfallversicherungsschutz
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 26.10.2010
[Aktenzeichen: S 13 U 8068/09])
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Dokument-Nr. 15485
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