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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Billigung“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26.01.2024
- 206 StRR 362/23 -
Keine strafbare Stellungnahme zum russischen Angriffskrieg gegen Ukraine unter Überschrift "Bravo Putin"
Keine eindeutige Billigung des Angriffskrieges
Eine öffentlich bekundete Stellungnahme zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unter der Überschrift "Bravo Putin", ist nicht wegen Billigung eines Angriffskriegs gemäß §§ 138 Abs. 1 Nr. 5, 140 Nr. 2 StGB strafbar, wenn aus der Stellungnahme nicht eindeutig das Gutheißen des Kriegs hervorgeht. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 verfasste eine in Bayern wohnhafte Facebook-Nutzerin unter einem mit "Bravo Putin" betitelten Beitrag folgenden Kommentar: "Krieg ist schrecklich, aber ohne dieser Krieg die Killerviren von Biolaboren und Ukraine hätten schon 2 Kontinenten getötet". Die Frau wurde aufgrund der Äußerung vom Amtsgericht München wegen Billigung eines Angriffskrieges gemäß §§ 138 Abs. 1 Nr. 5, 140 Nr. 2 StGB zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen verurteilt. Das Landgericht München bestätigte die Verurteilung senkte aber die Tagessatzhöhe. Gegen die Verurteilung richtete sich die Revision der Angeklagten.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.12.2016
- 3 StR 435/16 -
BGH: Strafbare Billigung von Tötungen des Islamischen Staats durch Führen eines Interviews
Gutheißen der Verbrennung eines jordanischen Militärpiloten und Köpfen eines amerikanischen Journalisten
Wer in Syrien begangene Kriegsverbrechen oder Morde des Islamischen Staates an Ausländer in Deutschland in einem Interview gutheißt, macht sich nach § 140 Nr. 2 in Verbindung mit § 126 Abs. 1 Nr. 2 StGB wegen Billigung von Kriegsverbrechen und Mord strafbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Online-Interview hieß der Angeklagte zwei in Syrien von Mitgliedern des Islamischen Staates vor laufender Kamera begangene Tötungen an zwei Gefangenen nachträglich gut. Bei den Tötungen handelt es sich zum einen um die Köpfung eines amerikanischen Journalisten im August 2014 und zum anderen die Verbrennung eines jordanischen Militärpiloten... Lesen Sie mehr
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