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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Blitzeinschlag“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 18.01.2017
- 3 C 751/16 -
Kein Anspruch auf Ausgleichzahlung bei Flugverspätung aufgrund Blitzschlags beim unmittelbaren Vorflug
Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen
Ist die Maschine des unmittelbaren Vorflugs von einem Blitzschlag betroffen und sind umfangreiche Reparaturen notwendig, besteht für einen davon betroffenen Fluggast kein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Flug von Punta Cana nach Frankfurt am Main konnte im November 2015 nicht wie geplant starten, da die Maschine während des Landeanflugs auf Punta Cana von einem Blitzschlag getroffen wurde. Dadurch wurde die Maschine so stark beschädigt, dass eine mehrtägige Reparatur erforderlich war. Ein davon betroffener Fluggast klagte aufgrund dessen auf Zahlung einer Ausgleichsentschädigung. Das Amtsgericht Rüsselsheim entschied gegen den Fluggast. Ihm stehe kein Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung nach Art. 7 VO zu. Denn die Fluggesellschaft habe sich auf einen außergewöhnlichen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 17.02.2016
- 4 C 1942/15 -
Außergewöhnlicher Umstand am Vortag kann grundsätzlich keine Flugverspätungen oder Flugannullierungen am nachfolgenden Tag entschuldigen
Fluggesellschaft hat ausreichend Zeit zur Planung von Ersatzflügen
Kommt es zu einer Flugverspätung oder Flugannullierung, weil am Vortag das Flugzeug von einem Blitz getroffen wurde, so kann sich die Fluggesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) berufen. Es liegt insofern im Organisationsbereich der Fluggesellschaft auf Defekte oder Störungen zu reagieren und für angemessenen Ersatz zumindest für nachfolgende Tage zu sorgen. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im September 2015 zu einer Flugverspätung, weil das eingeplante Flugzeug aufgrund eines Blitzschlags zwei Nächte zuvor zunächst repariert werden musste. Ein Fluggast klagte aufgrund dessen gegen die Fluggesellschaft auf Leistung einer Ausgleichszahlung. Diese hielt den Anspruch für nicht gegeben und berief sich zur Begründung auf einen außergewöhnlichen Umstand.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2015
- 29 C 3128/14 (21) -
Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung: Kein außergewöhnlicher Umstand bei betriebswirtschaftlicher Entscheidung eines Flugzeugtauschs
Planmäßiger Flug hätte ohne Verspätung durchgeführt werden können
Beruht eine Flugverspätung darauf, dass die Fluggesellschaft sich entscheidet, Flugzeuge auszutauschen, so steht dem Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) zu. Ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO ist darin nicht zu sehen, wenn der planmäßige Flug ohne Verspätung hätte durchgeführt werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Flug von Frankfurt am Main nach Hanoi kam im Oktober 2013 um einen Tag verspätet am Zielort an. Grund dafür war, dass sich die Fluggesellschaft zu einem Flugzeugtausch entschieden hatte. Das Flugzeug, das für den Flug von Frankfurt am Main nach Saigon eingeplant war, wurde von mehreren Blitzen getroffen. Dies machte eine zweitägige Reparatur... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.12.2014
- 5 U 161/13 -
Blitzschlag: Feuerversicherer muss nach Ausfall der Lüftungsanlage im Schweinemaststall Schadensersatz für 452 tote Tiere leisten
Ausfall der Lüftungsanlage blieb nur wegen Ausfall der durch Blitzschlag beschädigten Alarmanlag unbemerkt
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Feuerversicherer zur Zahlung eines Schadensersatzes von mehr als 70.000 Euro wegen des Ausfalls einer Lüftungsanlage eines Schweinemaststalls verurteilt. Das Gericht verwies darauf, dass der Ausfall der Lüftungsanlage nur deswegen unbemerkt blieb, weil die Alarmanlage, die einen Defekt in der Lüftungsanlage hätte melden müssen, durch einen Blitzschlag beschädigt war. Da Blitzschlag zum versicherten Risiko der Feuerversicherung zählt, muss der Versicherer entsprechend auch den Schaden ersetzen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 fiel beim Kläger, einem Landwirt aus der Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück die Lüftung in einem seiner Schweinemastställe aus. Die elektrische Überwachungseinrichtung, die in derartigen Fällen einen Alarm auslösen soll, blieb wegen eines Defekts der Steuerplatine stumm. Aus diesem Grund bemerkte der Kläger den... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 15.05.2013
- S 21 U 233/09 -
Verletztenrente bei Gesundheitsschaden nach Erleben eines Blitzeinschlags in ca. 150 Meter Entfernung
Das Erleben eines Blitzeinschlags kann Arbeitsunfall darstellen
Das Erleben eines Blitzeinschlags während der Arbeit auf dem Rollfeld eines Flugplatzes in einer Entfernung von ca. 150 Metern mit der Folge eines Schocks und einer posttraumatischen Belastungsstörung kann einen entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall darstellen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Der Kläger war Flugzeugabfertiger auf dem Stuttgarter Flughafen und mit der Fäkalienentsorgung an einem Flugzeug auf dem Rollfeld beschäftigt, als in einer Entfernung von ca. 150 Metern ein Blitz in einen Mast einschlug und unter erheblicher Geräuschentwicklung Gesteinsbrocken aus dem Beton gelöst und durch die Luft geschleudert wurden. Der Kläger erlitt nach den ärztlichen Feststellungen... Lesen Sie mehr
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