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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Brunnen“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2017
- 10 S 1878/16 -
Anwohner müssen "Lärm" von angestammtem Stadt-Brunnen hinnehmen
Vom Brunnen ausgehende Geräusche sind grundsätzlich als sozial adäquat und damit nicht erheblich störend anzusehen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass Anwohner den "Lärm" von einem angestammten gemeindlichen Brunnen hinnehmen müssen. Der Verwaltungsgerichtshof wies damit die Klage von Anwohnern des Marienplatzes in Ravensburg letztinstanzlich ab. Die Anwohner können nicht verlangen, dass das Landratsamt Ravensburg wegen der von dem Brunnen auf dem Marienplatz ausgehenden Lärmimmissionen tätig wird.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind seit 1992 Anwohner des Marienplatzes in Ravensburg. Erstmals im Jahr 2014 wandten sie sich gegen Geräusche, die von einem auf dem Marienplatz von der Beigeladenen seit dem Jahr 1994 betriebenen, von dem Künstler Robert Schad gestalteten Brunnen ausgehen.Ihre gegen das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 17. März 2016 ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich ausweislich des von der Stadt Ravensburg (Beigeladene) eingeholten immissionsschutzrechtlichen Sachverständigengutachtens die von dem Brunnen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 26.04.2004
- 2 C 0727/03 -
Brunnen im mitgemieteten Garten darf grundsätzlich von Mietern benutzt werden
Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Unterlassen der Wasserentnahme
Befindet sich im Mietergarten ein Brunnen, so kann dieser grundsätzlich von den Mietern genutzt werden. Der Eigentümer des Grundstücks bleibt zwar weiterhin Eigentümer des Brunnen. Er hat aber keinen Anspruch auf Unterlassen der Wasserentnahme. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Wohnung haben im November 1966 zugleich einen Garten mitgemietet. In diesem stand ein Brunnen, der von den Mietern regelmäßig zur Bewässerung des Gartens benutzt wurde. Nachdem das Grundstück mit dem Mietshaus und dem Garten weiterverkauft wurde, verschlossen die neuen Eigentümer den Brunnen. Ihrer Meinung nach, habe den... Lesen Sie mehr
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