wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bruttomiete“ veröffentlicht wurden

Landgericht Kiel, Beschluss vom 25.11.1991
- 1 S 77/91 -

Grundlage für Mietminderung ist Brutto-Warmmiete

Keine Berücksichtigung der Netto-Kaltmiete

Bei einer Mietminderung ist von der Brutto-Warmmiete auszugehen und nicht von der Netto-Kaltmiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ging unter anderem darum, ob für die Mietminderung die Netto-Kaltmiete oder die Brutto-Warmmiete zugrunde zu legen ist.Das Landgericht Kiel entschied, dass der Mietminderung nicht die Netto-Kaltmiete, sondern die Brutto-Warmmiete zugrunde zu legen ist. Bei einer Mietminderung ist von der Brutto-Warmmiete auszugehen und nicht von der Netto-Kaltmiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 05.08.2002
- 67 S 342/01 -

Mietminderung von 40 % bei Lärmbelästigung durch zwei Gaststätten

Nettokaltmiete ist der Minderung zu Grunde zu legen

Gehen in der Zeit von 22 bis 4 Uhr von einer Gaststätte Lärmbelästigungen aus, so ist der Mieter einer Wohnung berechtigt seine Miete um 40 % zu mindern. Bei der Minderung ist von der Nettokaltmiete auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da in der Zeit von 22 bis spätestens 4 Uhr von zwei Gaststätten im Erdgeschoss des Hauses Lärm ausging. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Berlin entschied gegen den Vermieter. Die Mieter seien dazu berechtigt... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2007
- VIII ZR 331/06  -

BGH vereinfacht Mieterhöhungen bei so genannten Teilinklusivmieten

Zu den Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung bei Vereinbarung einer Teilinklusivmiete

Bei der so genannten Teilinklusivmiete (die reguläre Miete enthält auch schon einen Teil der Nebenkosten) muss ein Mieter dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters auf jeden Fall dann zustimmen, wenn die Teilinklusivmiete noch unterhalb der ortsüblichen Netto-Kaltmiete bleibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Erhöhung von Bruttokaltmieten, die der Vermieter mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten ausweist, fortgeführt.Die Klägerin ist Vermieterin, die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in Düsseldorf. Der Mietspiegel der Stadt Düsseldorf weist Nettomieten aus. Der Mietvertrag der Parteien sieht eine Teilinklusivmiete... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2005
- VIII ZR 347/04 -

Kaution kann bei einer Flächenabweichung zurückverlangt werden

Zu den Folgen, wenn die tatsächliche Mietfläche von der angegebenen abweicht

Wenn die tatsächlich vermietete Fläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche um mehr als 10 % abweicht, stellt dies einen Mangel dar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mehrfach entschieden. In einem solchen Fall kann aber auch die anteilig zuviel geleistete Kaution zurückverlangt werden.

Im Fall war eine Wohnung vermietet worden, deren Fläche laut Mietvertrag ca. 180 m² betragen sollte. Tatsächlich war sie lediglich 154 m² groß, wie Nachmessungen ergaben. Die Mieter verlangten daraufhin sowohl eine Minderung des Mietzinses als auch eine teilweise Rückerstattung der geleisteten Kaution in Höhe von drei Nettomieten.Grundsätzlich stellt die dreifache Monatsmiete... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2005
- XII ZR 225/03 -

Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete

Unerheblich ist, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden

Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.

Im zugrunde liegenden Fallen stritten Mieter und Vermieter um eine Mietminderung. Die Mieterin hatte Geschäftsräume gemietet. Das Landgericht Berlin und das Kammergericht gingen bei der Berechnung der Mietminderung von der Bruttomiete aus.Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Rechtsauffassung. Unter Verweis auf § 536 BGB, der die Mietminderung regelt, führte der Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr