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Landgericht Kiel, Beschluss vom 25.11.1991
- 1 S 77/91 -
Grundlage für Mietminderung ist Brutto-Warmmiete
Keine Berücksichtigung der Netto-Kaltmiete
Bei einer Mietminderung ist von der Brutto-Warmmiete auszugehen und nicht von der Netto-Kaltmiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ging unter anderem darum, ob für die
Brutto-Warmmiete als Grundlage für Mietminderung
Das Landgericht Kiel entschied, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1994, 609/rb)
- Mietminderung auch auf Nebenkosten: Mietminderungsbeträge müssen von Nettomiete und Betriebskosten gesondert abgezogen werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 223/10]) - Anrechnung der Mietminderung auf Betriebskostenvorauszahlung: Jährliche Betriebskostenabrechnung muss Mietminderung ebenfalls berücksichtigen
(Landgericht Köln, Urteil vom 08.05.2013
[Aktenzeichen: 9 S 278/12])
Jahrgang: 1994, Seite: 609 WuM 1994, 609
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Dokument-Nr. 18064
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