die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.07.2024
- 5 C 14.22 -
Ausschluss einer Gleichstellungsbeauftragten vom Beteiligungsverfahren nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bei Selbstbetroffenheit
Gleichstellungsbeauftragte vom Beteiligungsverfahren bei Selbstbetroffenheit ausgeschlossen
Eine Gleichstellungsbeauftragte ist von der Ausübung ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte bei Personalangelegenheiten in ihrer Dienststelle ausgeschlossen, wenn sie von diesen selbst betroffen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Gleichstellungsbeauftragte eines Jobcenters begehrt die Feststellung, sie sei in Auswahlverfahren für mehrere Stellen zu beteiligen bzw. zur Mitwirkung berufen gewesen. Der Geschäftsführer des Jobcenters, der die Auswahlverfahren durchführte, hatte stattdessen ihre Stellvertreterin einbezogen, weil die Gleichstellungsbeauftragte sich auf die Stellen selbst beworben hatte. Die Klage ist in beiden Vorinstanzen ebenso wie nunmehr auch im Revisionsverfahren erfolglos geblieben.Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) enthält zwar keine ausdrückliche Regelung über den Ausschluss einer Gleichstellungsbeauftragten von der Ausübung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2020
- VG 5 K 50.17 und VG 5 K 237.18 -
Gleichstellungsbeauftragte hat Anspruch auf Teilnahme an Leistungsklausur und Beteilung im Stellenbesetzungsverfahren
Bundesministerium hat Rechte seiner Gleichstellungsbeauftragten verletzt
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Beteiligungsrechte seiner Gleichstellungsbeauftragten in zwei Fällen verletzt. Das hat das Verwaltungsgericht in zwei Klageverfahren entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist die Gleichstellungsbeauftragte im BMFSFJ. Mit einer von ihr 2017 beim Verwaltungsgericht erhobenen Klage rügt sie, nicht zur Leitungsklausur des BMFSFJ im Jahr 2016 eingeladen worden zu sein. Sie sieht sich dadurch in ihrem Beteiligungsrecht verletzt. Mit einer weiteren, 2018 erhobenen Klage wendet sie sich als Gleichstellungsbeauftragte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.05.2014
- VG 5 K 50.12, VG 5 K 141.12 und VG 5 K 412.12 -
Besetzungspraxis im Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt
Bestehende Uneinigkeit zwischen den Beteiligten begründet Wiederholungsgefahr
Die bei drei Stellungsbesetzungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2011 und 2012 geübte Praxis zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Gleichstellungsbeauftragten im Ministerium entschieden.
In dem seinerzeit von der Bundesministerin Schröder geleiteten BMFSFJ waren in den Jahren 2011 und 2012 drei herausgehobene Stellen zu besetzen, nämlich diejenige des Pressesprechers des Ministeriums, die des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die eines beamteten Staatssekretärs. Die hierzu getroffenen Auswahlentscheidungen wurden der Klägerin entweder... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.02.2013
- BVerwG 2 C 62.11 -
Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren
Gesetz unterscheidet zwischen Beteiligungsrecht und Mitwirkung bei bestimmten Maßnahmen
Die Erhebung der Disziplinarklage unterfällt nur dann dem Mitwirkungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), wenn durch die Klageerhebung im Einzelfall ihr gesetzlicher Aufgabenkreis (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BGleiG) berührt ist; das sind die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten sind im BGleiG differenziert ausgestaltet. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten in Form von frühzeitiger Unterrichtung und aktiver Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen in näher beschriebenen Angelegenheiten einerseits und der Mitwirkung bei bestimmten Maßnahmen andererseits. Das... Lesen Sie mehr