die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Datenveränderung (§ 303a StGB)“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 05.09.2012
- 4 W 961/12 -
Betrieblicher E-Mail-Account darf nicht sofort nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden
Interesse an der Nutzung des Accounts kann weiter bestehen
Wird ein Vertragsverhältnis beendet, so darf der betriebliche E-Mail-Account erst gelöscht werden, wenn der ehemalige Inhaber an der Nutzung des Accounts kein Interesse mehr hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Fahrradkurier wurde während seiner Tätigkeit für einen Kurierdienst ein E-Mail-Account zur Verfügung gestellt. Nachdem das Vertragsverhältnis beendet wurde, löschte das Unternehmen den Account. Der Kurier verlangte Herausgabe der unter seinem ehemaligen Account abgespeicherten E-Mails. Da das Landgericht Leipzig einen Herausgabeanspruch verneinte, wendete er sich an das Oberlandesgericht Dresden.Aus Sicht des Oberlandesgerichts Dresden habe der Kurier keinen Anspruch auf Herausgabe seiner Daten gehabt, da der Kurierdienst aufgrund der Löschung des Accounts keinen Zugriff mehr... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 20.09.2010
- 13 Ls 171 Js 13423/08 -
Unerlaubtes Entfernen der SIM-Lock beim Mobiltelefon ist strafbar
Student entfernt SIM-Lock bei über 600 Mobiltelefonen und verkauft entsperrte Handy mit Gewinn weiter
Wer bei Mobiltelefonen unerlaubterweise den SIM-Lock entfernt und die Telefone dann mit Gewinn weiterverkauft, macht sich wegen Datenveränderung tateinheitlich mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten schuldig. Dies entschied das Amtsgericht Nürtingen
So genannte SIM-Lock und Net-Lock sind Sperren in Mobiltelefonen, die verhindern sollen, dass die Telefone mit einer anderen SIM-Karte oder in anderen Mobilfunknetzen als ursprünglich vorgesehen und zugelassen, verwendet werden.Im zugrunde liegenden Fall stellte der spätere Angeklagte, ein Student bei einem Besuch in Polen fest, dass sich diese Sperren in Mobilfunktelefonen... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.12.2006
- 10 KLS 10/06 -
Gericht verhängt mehrjährige Freiheitsstrafen im sogenannten «Autodialer-Verfahren»
Angeklagte hatten illegale Einwahlprogramme auf Pornoseiten im Internet versteckt
Das Landgerichts Osnabrück hat gegen die verbliebenen zwei Angeklagten im sogenannten "Autodialer-Verfahren" ein Urteil verkündet. Mit diesem Urteil ist der Angeklagte Edward B. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und der Angeklagte Jörg H. zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Die 10. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten wegen banden-/gewerbsmäßigen Computerbetrugs (§ 263 a StGB) in Tateinheit mit Datenveränderung strafbar gemacht haben.
Die von der Staatsanwaltschaft weiter beantragte Anordnung des erweiterten Verfalls von Beträgen in Höhe von 7.000.000,- € und 750.000,- € ist von der Kammer nicht angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sollten die von den Angeklagten erzielten Erlöse abgeschöpft werden. Nach Auffassung der Richter lagen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür jedoch nicht vor. Zum einen sei nicht mit... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.05.2006
- 1 Ss 319/05 -
Störung der Lufhansa-Homepage: Aufruf zur Internetdemonstration ist kein Straftatbestand
Aufforderung nötigt oder bedroht niemanden
Die Aufforderung zu einer „Internet - Demonstration“ erfüllt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main keinen Straftatbestand.
Der Angeklagte hatte im März 2001 zu einer so genannten „Internet-Demonstration“ gegen die Lufthansa aufgerufen. Politischer Hintergrund war die Mitwirkung der Lufthansa bei Abschiebungen ins Ausland auf dem Luftweg. Durch die „Demonstration“ sollte das Vertrauen der Lufthansa - Kunden in die geschäftliche Abwicklung von Flugbuchungen im Internet beeinträchtigt werden. Dementsprechend... Lesen Sie mehr
Landgericht Verden, Urteil vom 08.07.2005
Sasser-Wurm-Prozess: "Sasser"-Programmierer bekommt Bewährungsstrafe
Berufsschüler ist der Datenveränderung sowie der Computersabotage schuldig
In dem sogenannten Sasser-Wurm-Prozess hat das Landgericht Verden den angeklagten 19-jährigen Berufsschüler wegen Datenveränderung in 4 Fällen sowie der Computersabotage in 3 Fällen schuldig gesprochen.
Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Jugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kammer hat in ihrer mündlichen Urteilsbegründung festgestellt, dass der Angeklagte der Datenveränderung und der Computersabotage in den oben genannten Fällen schuldig ist. Dabei hat die Kammer das umfassende Geständnis des Angeklagten, die Angaben... Lesen Sie mehr