Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Dauercamper“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dauercamper“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 19.06.2009
- Vf. 17-VII-08 -
Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Zweitwohnungsstuer für Wohnwagen rechtmäßig
Zweitwohnungssteuer ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Aufwandssteuer
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Dauercamper verstößt nicht gegen die Bayerische Verfassung. Die entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof.
Gegenstand des Popularklageverfahrens waren gemeindliche Satzungsbestimmungen, wonach für Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen und Wohnschiffe, die länger als drei Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich fortbewegt werden, eine Steuer von 40 € jährlich erhoben wird.Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs ist die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Dauercamper von der Ermächtigungsgrundlage des Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) gedeckt. Danach können die Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, solange und soweit diese nicht bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig sind. Die Zweitwohnungsteuer... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2008
- 4 BV 07.857 -
Zweitwohnungssteuerpflicht gilt auch für Dauercamper
Auch Dauercamper müssen Zweitwohnungssteuer zahlen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Das Gericht wies die Klages eines Campers ab.
Mit Berufungsurteil vom 18. Juli 2008 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen von einem Dauercamper angefochtenen gemeindlichen Zweitwohnungssteuerbescheid als rechtmäßig angesehen und die gegen den Bescheid erhobene Klage abgewiesen.Der Kläger ist Dauercamper auf einem Campingplatz im Gebiet der beklagten Gemeinde (hier: Schwangau), den er ganzjährig nutzt.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 28.02.2007
- Au 6 K 05.1988 -
Keine Zweitwohnungssteuer für Dauercamper
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat der Klage eines Dauercampers gegen die Gemeinde Schwangau wegen Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer stattgegeben.
Nach der Satzung der Gemeinde wird die Zweitwohnungssteuer in der niedrigsten Stufe von 120,--EUR auch von Dauercampern erhoben, die ihre "Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen und Wohnschiffe" mehr als 6 Monate nicht oder nur unerheblich fortbewegen.Ausschlaggebend für den Ausgang des Verfahrens war, dass das Gericht die Zweitwohnungssteuersatzung insoweit als... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Dauercamper“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »