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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dax“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.04.2009
- I ZR 42/07 - DAX -
Commerzbank darf DAX als Bezugswert für Wertpapiere verwenden
Bundesgerichtshof entscheidet Streit über die Marke DAX
Die Commerzbank darf die Marke "DAX" als Bezugswert für ihre Wertpapiere verwenden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Deutsche Börse, die Inhaberin der Marke "Dax" ist, wollte der Bank die Benutzung des Begriffs untersagen. Die Commerzbank emittiert Optionsscheine, deren Wert vom Deutschen Aktienindex Dax abhängt.
Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Verwendung des Aktienindex als Bezugswert für Optionsscheine entschieden.Die Deutsche Börse AG berechnet und veröffentlicht den Deutschen Aktienindex DAX. Sie ist Inhaberin der Wortmarke DAX, die u. a. für Börsenkursnotierungen und die Ermittlung eines Aktienindex eingetragen ist. Die Commerzbank emittiert auf den DAX bezogene Optionsscheine, bei denen ein Zahlungsanspruch begründet wird, dessen Höhe vom jeweiligen Stand des DAX abhängt. Über diese Verwendung des DAX hatten die Parteien 2001 einen Lizenzvertrag geschlossen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.02.2007
- 11 U 40/06 (Kart) -
Kein Unterlassungsanspruch der Deutschen Börse gegen DAX-bezogene Optionsscheine
Niederlage für die Deutsche Börse
Im einem Rechtsstreit über Lizenzgebühren hat die Deutsche Börse AG eine Niederlage erlitten. Sie kann einer Bank nicht untersagen, mit auf den DAX bezogenen Optionsscheinen zu handeln. Dies hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschieden.
Optionsscheine sind Wertpapiere, bei denen sich ein Zahlungsanspruch aus der Differenz zwischen einem festgelegten Basiskurs und dem Marktkurs des Basiswertes zu einem bestimmten Stichtag errechnet. Die klagende Bank handelt u.a. mit Optionsscheinen, die auf den Deutschen Aktienindex (DAX) als Basiswert bezogen sind.Die Deutsche Börse AG berechnet und veröffentlicht u.a.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2006
- 2-06 O 452/05 -
Finanzleistungen dürfen nicht ohne weiteres mit Hinweis auf den DAX beworben werden
Nur mit abgeschlossenem Lizenzvertrag Werbung mit dem Begriff DAX möglich
Auch die nur beschreibende Bezugnahme auf den Aktienindex DAX im Zusammenhang mit der Emission von Wertpapieren verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und ist deshalb unzulässig. Es sei denn, sie ist lizenziert. Dies hat das Landgericht Frankfurt entschieden.
Die Beklagte ist Trägerin der Frankfurter Wertpapierbörse und betreibt u. a. privatrechtliche Geschäftstätigkeiten z.B. im Bereich der Kurs- und Indexvermarktung. Sie ist Inhaberin der Wortmarke „DAX“ und schließt mit Anbietern von DAX-bezogenen Wertpapieren standardisierte Lizenzverträgen ab. So auch mit der Klägerin, einem internationalen Finanzinstitut, das allerdings diesen Vertrag... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 07.10.2004
- 7 O 6119/04 -
DAX darf nur dort drinnen sein, wo auch DAX draufsteht
Das Landgericht München I hat es einer Konkurrentin der Deutschen Börse AG untersagt, einen Börsenindex bzw. eine Börsenindikation zu publizieren, der nach Gewichtung und Kursverlauf eine Abbildung des unter dem Markennamen DAX geschützten Produkts der Klägerin darstellt.
Das Gericht urteilte: "Die von der Klägerin unter der Bezeichnung DAX angebotenen Börseninformationen genießen als Dienstleistungen wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz" ... "Die Übernahme dieser für die Ermittlung des DAX maßgeblichen Auswahlkriterien [Auswahlvoraussetzungen der 30 Unternehmen, Auswahlverfahren, Indexformel und Berechnungsfaktoren] rechtfertigt den klägerseits... Lesen Sie mehr
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