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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Decoder“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.10.2011
- C-403/08 und C-429/08 -
EuGH kippt exklusive TV-Rechte für Fußball: Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen darf Mitgliedsstaaten nicht die Verwendung ausländischer Dekoderkarten untersagen
Fußballspiele an sich genießen keinen urheberrechtlichen Schutz
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen, verstößt gegen das Unionsrecht. Das Zeigen von Fußballübertragungen, die geschützte Werke enthalten, in einer Gastwirtschaft erfordert jedoch die Zustimmung des Urhebers dieser Werke. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Football Association Premier League (FAPL) betreibt die Premier League, die führende Profifußball-Liga in England, und vermarktet die Rechte zur Fernsehausstrahlung der Spiele dieser Liga. Sie räumt den Rundfunkanstalten mittels eines offenen Ausschreibungsverfahrens ein ausschließliches Recht für die Live-Ausstrahlung der Spiele der Premier League nach Gebieten ein. Da ein Gebiet gewöhnlich einem Mitgliedstaat entspricht, können die Fernsehzuschauer nur die Spiele sehen, die von den Rundfunkanstalten mit Sitz in dem Mitgliedstaat ausgestrahlt werden, in dem sie wohnen.Um eine solche gebietsabhängige Exklusivität zu schützen... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 28.07.2011
- C-403/10 P -
EuGH: Von Italien gewährte Beihilfen zur Anschaffung von terrestrischen Digitaldecodern müssen zurückerstattet werden
Zuschüsse, die Anbieter digitalen Bezahlfernsehens begünstigen, nicht mit EU-Recht vereinbar
Bei den 2004 und 2005 für den Kauf von terrestrischen Digitaldecodern gewährten italienischen Beihilfen handelt es sich um Beihilfen, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Die Sender, die von den staatlichen Beihilfen indirekt profitiert haben, sind verpflichtet, die Beträge in Höhe des erlangten Vorteils zurückzuzahlen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Als in Italien im Jahr 2001 der Übergang zur digitalen Verbreitung von Fernsehsignalen eingeleitet wurde, war beabsichtigt, den Übergang zur Digitaltechnik bis Dezember 2006 abzuschließen und die analoge Ausstrahlung bis dahin endgültig einzustellen. Der für die Einstellung der Analogübertragungen vorgesehene Zeitpunkt wurde zweimal verschoben bis auf den 30. November 2012.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.04.2011
- C-288/09 und 289/09 -
EuGH: Decoder mit Festplatte wie „Sky“+-STB sind als zollfreie Set-Top-Boxen anzusehen
Hauptfunktion des Geräts für Verbraucher ist Empfang verschlüsselter Fernsehprogramme – Aufzeichnungsfunktion nur zweitrangig
Decoder mit Festplatte – wie die „Sky+“-STB – sind für Zwecke des Zolls als Set-Top-Boxen mit Kommunikationsfunktion und nicht als Aufzeichnungsgeräte zu tarifieren. Sie sind daher von Zoll befreit und dürfen nicht dem Satz von 13,9 % unterworfen werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Das Recht der Union legt fest, welche Zollsätze auf Gegenstände angewandt werden, die aus einem Drittland in die Europäische Union eingeführt werden. So findet sich in der jährlich von der Kommission veröffentlichten Kombinierten Nomenklatur ein System zur Tarifierung von Waren und der auf die jeweilige Gruppe anwendbare Tarif. Erläuterungen zu dieser Nomenklatur – ebenfalls von der... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.06.2010
- 2007/374/EG -
EuGH: Italienischer Zuschuss zum Erwerb digitaler terrestrischer Decoder ist unzulässige staatliche Beihilfe
Mittelbarer Vorteil von digitalen terrestrischen Sendern zulasten der Satellitensender aufgrund mangelnder technologischer Neutralität
Der italienische Zuschuss zum Kauf oder zur Anmietung digitaler terrestrischer Decoder stellt eine staatliche Beihilfe dar und ist zurückzufordern. Die Maßnahme ist technologisch nicht neutral und verschafft den digitalen terrestrischen Sendern einen mittelbaren Vorteil zulasten der Satellitensender. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
Im Rahmen der Umstellung auf die digitale Übertragung von Fernsehsignalen, die in Italien 2001 eingeleitet wurde und den endgültigen Übergang zum digitalen Fernsehen bis 2012 vorsah, gewährte das Haushaltsgesetz von 2004 jedem Nutzer, der ein Gerät kaufte oder mietete, das dazu geeignet war, digital übertragene Fernsehsignale mit terrestrischer Antenne zu empfangen, einen staatlichen... Lesen Sie mehr
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