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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dienstbefreiung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.02.1991
- 1 B 335/91 -
Beamter hat keinen Anspruch auf Dienstbefreiung am Rosenmontag
Berufen auf "betriebliche Übung" im Beamtenrecht nicht möglich
Die Gewährung von Dienstbefreiung eines Beamten für den Rosenmontag steht im Ermessen des Dienstherrn. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Dienstherr dazu verpflichtet ist, einem Beamten am Rosenmontag Dienstbefreiung zu gewähren.Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verneinte diesen Anspruch. Der Beamte sei aufgrund der einschlägigen Arbeitszeitregelung auch am Rosenmontag grundsätzlich zum Dienst verpflichtet.Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 BBG könne ein Beamter nur mit Genehmigung seines Vorgesetzten vom Dienst fernbleiben - also Urlaub beantragen. Da ein Antrag auf Urlaub zur Teilnahme am Rosenmontag nicht als Erholungsurlaub gewertet werden könne, käme als Urlaubsgrund nur Sonderurlaub... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.1993
- 5 AZR 16/92 -
Rosenmontag: Kein Anspruch auf Freistellung von Arbeit im öffentlichen Dienst
Grundsätze der betrieblichen Übung gelten für öffentlichen Dienst nur eingeschränkt
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen in der Regel davon ausgehen, dass ihnen ihr Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist. Ohne besonderen Anhalt darf der Arbeitnehmer deshalb auch bei langjähriger Gewährung einer zusätzlichen Vergünstigung nicht darauf vertrauen, sie sei Vertragsinhalt geworden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Auslöser der durch das BAG im Jahr 1993 entschiedenen Streitigkeit war ein seltenes Phänomen im rheinischen Karneval: Als im Jahr 1991 der Karneval ausfiel, mussten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes arbeiten. Wegen des Golfkriegs nämlich sagten in jenem Jahr zahlreiche rheinische Karnevalsgesellschaften ihre traditionellen Rosenmontagszüge ab. Auch der Rosenmontagszug der Stadt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.03.2008
- 6 K 1826/07.KO -
Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden bei Erkrankung
Ein Beamter, der während der Zeit erkrankt, in der er wegen der Ableistung von Mehrarbeitsstunden dienstfrei hat, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Vergütung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Beamte war bis zu seiner Ruhestandsversetzung als rheinland-pfälzischer Justizvollzugsbeamter tätig. Im Zeitraum vor seiner Pensionierung wurde der Dienstplan der Justizvollzugsanstalt so gestaltet, dass er bis zum Ende seiner Dienstzeit seinen restlichen Urlaub nehmen und für seine geleisteten Mehrarbeitsstunden „dienstfrei” bekommen sollte. In dieser arbeitsfreien Zeit erkrankte... Lesen Sie mehr
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