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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „DIN-Norm 13814“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.12.2015
- 1 LC 178/14 -
Alte Fahrgeschäfte müssen aktuellen Sicherheits-DIN-Normen entsprechen
Fest installierte Achterbahnen kann keinen Bestandsschutz beanspruchen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass alte Fahrgeschäfte dem aktuellen Recht entsprechen müssen.
In dem zugrunde liegenden Verfahren wandte sich der Betreiber einer Achterbahn („Black Hole") dagegen, dass der beklagte TÜV-Nord sein Mitte der 1980er Jahre in Dienst gestelltes Fahrgeschäft künftig an der aktuellen DIN EN 13814 misst. Die Niedersächsische Bauordnung sieht für Achterbahnen die Erteilung von Ausführungsgenehmigungen vor, die jeweils befristet erteilt und verlängert werden. Bislang geschah dies unter Zugrundelegung der DIN 4112. Im Jahr 2014 verlängerte der TÜV-Nord die Genehmigung mit der Bedingung, die Ausführungsgenehmigung könne nur verlängert werden, wenn die Achterbahn den Anforderungen der DIN EN 13814 genüge. Sie enthält gegenüber... Lesen Sie mehr
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