Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.12.2015
- 1 LC 178/14 -
Alte Fahrgeschäfte müssen aktuellen Sicherheits-DIN-Normen entsprechen
Fest installierte Achterbahnen kann keinen Bestandsschutz beanspruchen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass alte Fahrgeschäfte dem aktuellen Recht entsprechen müssen.
In dem zugrunde liegenden Verfahren wandte sich der Betreiber einer Achterbahn („Black Hole") dagegen, dass der beklagte TÜV-Nord sein Mitte der 1980er Jahre in Dienst gestelltes
Neue Sicherheitsanforderungen stehen im Allgemeinen nicht außer Verhältnis zu den Kosten
Das Verwaltungsgericht Hannover hatte der Klage stattgegeben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nunmehr geändert. Echten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2015
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 15.10.2014
[Aktenzeichen: 4 A 10871/14]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21962
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21962
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.