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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „dynamisch“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27.05.2020
- 2 Sa 1/20 -
Beschreibung des Arbeitsteams in Stellenanzeige als "junges, hoch motiviertes Team" stellt Diskriminierung wegen Alters dar
Unmittelbare Altersdiskriminierung gemäß § 3 Abs. 1 AGG
Wird in einer Stellenzeige das Arbeitsteam als "junges, hoch motiviertes Team" bezeichnet, so liegt darin eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters nach § 3 Abs. 1 AGG. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 schaltete eine Firma des Nahrungsmittelgroßhandels eine Stellenanzeige, in dem unter anderem unter der Überschrift "Wir bieten Ihnen" stand: "Zukunftsorientierte, kreative Mitarbeiter in einem jungen, hoch motivierten Team". Ein 61-jähriger Bewerber auf diese Stellenanzeige sah sich durch die Formulierung "junges, hoch motiviertes Team" wegen seines Alters diskriminiert und klagte auf Zahlung einer Entschädigung nach dem seine Bewerbung erfolglos blieb. Das Arbeitsgericht Würzburg gab dem statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.Das Landesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.08.2016
- 8 AZR 406/14 -
BAG: Anbieten einer Tätigkeit mit "jungem dynamischem Team" in Stellenausschreibung unzulässig
Unmittelbare Diskriminierung eines Bewerbers wegen des Alters
Bietet ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung eine Tätigkeit in einem "jungen dynamischen Team" an, so liegt darin eine unmittelbare Diskriminierung von Bewerbern wegen ihres Alters. Einem abgelehnten 42-jährigen Bewerber kann daher ein Entschädigungsanspruch zustehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer im November 2011 veröffentlichten Stellenausschreibung einer international tätigen Personalberatung befand sich eine Formulierung, wonach eine Tätigkeit in einem "jungen dynamischen Team" angeboten wurde. Ein 42-jähriger Bewerber sah darin eine unzulässige Altersdiskriminierung und klagte, nachdem er als Bewerber abgelehnt wurde,... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2017
- 8 AZR 604/16 -
BAG: Stellenausschreibung mit Bezeichnung "junges und dynamisches Unternehmen" zulässig
Keine Diskriminierung einer 53-jährigen Bewerberin wegen Alters
Ein junges Unternehmen darf sich in einer Stellenausschreibung als "junges und dynamisches Unternehmen" bezeichnen. Dadurch werden ältere Bewerber nicht wegen ihres Alters diskriminiert. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Stellenausschreibung im Jahr 2014 bezeichnete sich ein im Jahr 2004 gegründetes IT-Unternehmen als "junges und dynamisches Unternehmen". Eine 53-jährige Bewerberin sah darin eine Altersdiskriminierung und klagte, nachdem ihre Bewerbung erfolglos blieb, auf Zahlung einer Entschädigung.Sowohl das Arbeitsgericht Lübeck... Lesen Sie mehr
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